Gesundheitspolitik

Rheinland-Pfalz regelt Grippeimpfstoffversorgung

Vorbestellungsfrist auf 30. April verschoben – Kassen wollen Arzt-Regresse beschränken

BERLIN (ks) | Auch in Rheinland-Pfalz waren im letzten Winter die Grippeimpfstoffe knapp geworden. Darüber hinaus waren viele Mediziner verunsichert, wie viel sie bestellen sollten – und ab wann ihnen möglicherweise Wirtschaftlichkeitsprüfungen drohen. Bei einem Treffen im Landesgesundheitsministerium haben sich Apotheker, Ärzte und Kassen nun gemeinsam auf Eckpunkte verständigt.

Sabine Bätzing-Lichtenthäler von der SPD ist Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz. Eines ihrer aktuell größten Anliegen ist es, die saisonale Versorgung mit Grippeimpfstoffen in ihrem Bundesland auf ein solides Fundament zu stellen. Bereits Anfang des Jahres hatte sie das Gespräch mit Ärzten, Apothekern und Kassen gesucht. In der vergangenen Woche lud die Ministerin die in ihrem Bundesland für die Impfstoffversorgung verantwortlichen Gesundheitspartner (Kassenärztliche Vereinigung, Landesapothekerverband und Kostenträger) abermals zu sich ein. Erklärtes Ziel war, frühzeitig Maßnahmen zu vereinbaren, um in der kommenden Wintersaison eine defizitäre Versorgung mit Grippeimpfstoffen, wie man sie in der vergangenen Saison erleben musste, zu vermeiden. Der Kassenärztlichen Vereinigung war zudem wichtig, eine Vereinbarung zu treffen, die Ärzte vor Regressen der Kassen schützt.

Einigung drängte

Weil die Zeit der Vorbestellungen bereits begonnen hat, drängte eine Einigung – und die scheint nun gelungen: „Wir wollen bei der Bestellung und Bevorratung mit Influenza-Impfstoffen für die kommende Wintersaison eine für alle Seiten akzeptable Lösung finden. Deshalb freue ich mich sehr, dass sich alle bereits auf mehrere konkrete Eckpunkte verständigen konnten“, lässt die Ministerin in einer Presseerklärung ihres Hauses wissen. Die Beteiligten haben sich demnach unter anderem darauf verständigt, dass sich die Vorbestellung der Grippeimpfstoffe wie bisher am Verbrauch des Vorjahres orientieren soll. Sollte sich jedoch im Laufe der kommenden Saison herausstellen, dass die Patientennachfrage höher ist, sollen Impfstoffe angemessen nachbestellt werden können. „Dabei sollen jedoch die naturgemäß vorhandenen Risiken der passgenauen Impfstoffbestellung im Sinne einer Risikoverteilung wirtschaftlich minimiert werden“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. Deshalb habe man sich darauf geeinigt, dass in der Regel keine Unwirtschaftlichkeit vorliegt, sollten die bestellten Impfstoffe nicht verbraucht werden können. Das heißt: Ärzte können 95 Prozent vorbestellen, die Apotheke ordert entsprechend, gibt die komplette Menge an den Arzt ab – und rechnet sie auch so ab. In diesem Rahmen läuft der Arzt nicht Gefahr, in die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu kommen – selbst wenn er nicht alle Impfdosen verimpft. Oberhalb der 95-Prozent-Grenze ändert sich die Lage für die Mediziner: Ist die Gesamt­menge der über den Sprechstundenbedarf verordneten Grippeimpfstoffe im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen mehr als 20 Prozent höher, wird ein Antrag auf Wirtschaftlichkeits­prüfung gestellt.

Grundsätzlich generisch

Die Eckpunkte in Rheinland-Pfalz sehen überdies vor, dass die Verordnung von Grippeimpfstoffen grundsätzlich generisch, also nicht produktbezogen, erfolgen soll. Dies ermöglicht es Apotheken, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen.

Neue Regeln im TSVG

In der kommenden Saison gelten für die Versorgung mit und die Abrechnung von Grippeimpfstoffen bundesweit neue Regeln: Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz, das noch seinen letzten Durchgang im Bundesrat vor sich hat, setzt an verschiedenen Stellen an. Was die Apothekenvergütung betrifft, so findet sich diese künftig in der Arzneimittelpreisverordnung: Danach können Apotheken je Einzeldosis fix 1 Euro abrechnen, höchstens jedoch 75 Euro pro Verordnungszeile. Damit werden regionale Vereinbarungen aber nicht gänzlich obsolet. Auch wenn die Preise nicht mehr geregelt werden können, sind durchaus noch Absprachen in Versorgungsfragen, zum Beispiel zur generischen Verordnung, möglich. Wie ein Sprecher des LAV Rheinland-Pfalz erklärte, wird in Rheinland-Pfalz aktuell eine solche Vereinbarung vorbereitet, die die bestehende ablösen soll. Hinsichtlich der Abrechnung ändert sich für die Apotheker im Bundesland bis auf den 75-Euro-Deckel nichts. Auch in der ablaufenden Saison lag in Rheinland-Pfalz der Abrechnungspreis pro Dosis bei einem Euro, wenn generisch verordnet wurde. |

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