Gesundheitspolitik

Dosierungsangabe auf jedem Rezept

Änderung der AMVV / Nicht notwendig bei Medikationsplan oder Dosierungsanweisung

STUTTGART (cel) | Ärzte sollen künftig nicht nur das Arzneimittel auf dem Rezept verordnen, sondern auch Angaben zur Dosierung machen. Eine entsprechende Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt in Angriff genommen.

Rechtlich verankert werden soll die Dosierungspflicht in der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Der Referentenentwurf hierzu formuliert wörtlich: „Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem ­Rezept eingeführt.“

Doch was soll nun genau geändert werden? Konkret soll § 2 AMVV präzisiert werden. Zunächst werden zwei Nummern, die sich auf Rezepturarzneimittel beziehen, zusammengefasst. Der neue § 2 Absatz 1 Nr. 4a soll dann folgendermaßen lauten: „Die Verschreibung muss enthalten: bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem eine Teilmenge abgegeben werden soll, sowie eine Gebrauchsanweisung.“

Die dadurch frei gewordene Nummer 7 wird mit der Regelung zur Angabe der Dosierung ersetzt: „Die Verschreibung muss enthalten: die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vorliegt und die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat.“

BMG sieht keine Mehrkosten bei den Apotheken

Das BMG rechnet für die Ärzte mit Mehrkosten und spricht in dem Zusammenhang von einem „Erfüllungsaufwand“. In welchen Dimensionen sich dieser bewegt, macht das BMG an den Angaben des Arzneiverordnungs-Reports 2018 fest. Danach wurden im Jahr 2017 rund 664 Millionen Verschreibungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt, zusätzlich gehe man von 10 Prozent für den Bereich der privaten Krankenversicherungen aus, was in der Gesamtsumme etwa 730 Millionen Verschreibungen ergebe.

Da weder Daten dazu vorliegen, wie viele Medikationspläne an ­Patienten und Patientinnen von verschreibenden Personen ausgegeben werden, noch dazu, in wie vielen Fällen sonstige schriftliche Dosierungsanweisungen mitgegeben werden, schätzt das BMG in seiner Gesetzesbegründung, dass dies bei der Hälfte aller Verschreibungen der Fall sei. Die Angabe einer Dosierung werde zukünftig nur bei rund 365 Millionen Verschreibungen notwendig sein.

Zeitlich bemisst das BMG den Mehraufwand für die Dosierungsangabe mit 30 Sekunden. Bei einem mittleren, nicht gewichteten Lohnkostensatz von 35,60 Euro ergebe sich pro Jahr ein Erfüllungsaufwand von etwa 108 Millionen Euro. Hier blickt das BMG optimistisch in die Zukunft: „Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Akzeptanz des Medikationsplans in den kommenden Jahren steigen und der Aufwand für das Vermerken der Dosierung auf den Rezepten somit sinken wird“, heißt es im Entwurf.

Ebenso zuversichtlich sieht das BMG, dass Ärzte ihre Dosierungspflicht konsequent umsetzen und somit keine Rücksprachen hierzu mit Apotheken erforderlich sein werden: „Für Apotheken, für ­Bürgerinnen und Bürger sowie für Kliniken entsteht jeweils kein Erfüllungsaufwand“, schreibt das BMG. |

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