Gesundheitspolitik

Extrarunde für das GSAV?

Gesundheitsausschuss für Vermittlungsausschuss

BERLIN (ks) | Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) könnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat landen. Einen entsprechenden Antrag aus Brandenburg und Thüringen hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates am vergangenen Mittwoch mehrheitlich angenommen. Die Länder haben unter anderem ein Problem mit der Kompromissregelung zur Importförderklausel. Außerdem hat der Ausschuss einen Entschließungsantrag aus Hessen beschlossen, der erneut die vorgesehene Vertriebsänderung für Arzneimittel in der Hämophilieversorgung kritisiert. Nun muss das Bundesratsplenum bei seiner Sitzung am 28. Juni entscheiden, ob es den Anträgen folgt. Stimmen die neun Länder, die im Ausschuss für den Vermittlungausschuss gestimmt haben, auch im Plenum hierfür, dürfte die erforderliche Stimmenmehrheit tatsächlich erreicht sein – trotz anderer Stimmgewichtung im Plenum. Sicher ist das Abstimmungsverhalten allerdings noch nicht.

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