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- AZ 25/2019
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Gesundheitspolitik
Extrarunde für das GSAV?
Gesundheitsausschuss für Vermittlungsausschuss
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt dem Plenum, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Und zwar mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes. In der Begründung des Antrags werden drei Regelungen hervorgehoben. Sie betreffen die künftig verpflichtenden unangekündigten Kontrollen der Überwachungsbehörden beim Verdacht auf Fälschung oder schwerwiegende Mängel von Wirkstoffen oder Arzneimitteln. Die Länder fürchten nach einer Änderung der zunächst vorgesehenen Regelung, dass künftig eine Inspektionspflicht ohne vorherige Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall nötig ist. Weiterhin sehen sich die Länder in ihren Kompetenzen beschnitten, weil die Bundesoberbehörde einen Rückrufvorbehalt erhalten soll.
Nein zum Kompromiss bei der Importklausel
Vor allem aber haben die Länder – allen voran Brandenburgs Sozialministerin Susanna Karawanskij (Linke) – ein Problem mit der neuen Importförderklausel. Sie wollten diese gänzlich abgeschafft wissen, weil sie zu bürokratisch sei, zu wenige Einsparungen einbringe und überdies ein Einfallstor für Fälschungen sei. Diesen Bedenken trage die nun vom Bundestag beschlossene Neuregelung nur unzureichend Rechnung. Sie ersetze lediglich die bisherige Preisabstandsgrenze für Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln durch eine differenziertere Preisabstandsregelung. Ausgenommen davon sind künftig allein biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika. Die Regelung soll zwar nach drei Jahren vom Bundestag überprüft werden – nach einem Bericht des GKV-Spitzenverbands, der vom Bundesgesundheitsministerium bewertet wird. Dennoch sei dies „allenfalls eine Teillösung“, rügt der Antrag. Die in der Vergangenheit aufgetretenen Fälschungsfälle beschränkten sich gerade nicht auf die beiden Arzneimittelgruppen.
Wird der Vermittlungsausschuss tatsächlich angerufen, würde dies das Inkrafttreten des GSAV deutlich verzögern. Eigentlich war dies für Juli geplant. Das wäre nicht mehr möglich, wenn nun zunächst Vertreter von Bund und Ländern eine Lösung suchen. Die nächste Sitzung des Bundesratsplenums ist erst am 20. September.
Der zweite Antrag, den der Gesundheitsausschuss beschlossen hat, würde dagegen keine Verzögerung mit sich bringen, wenn das Plenum ihm folgt. Es handelt sich um einen Entschließungsantrag, in dem nochmals klargestellt wird, dass die Länder nichts davon halten, Hämophilie-Arzneien künftig über Apotheken zu vertreiben. Vielmehr sind sie der Auffassung, dass das mit der Regelung beabsichtigte Ziel, den „aktuellen Entwicklungen in der spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie Rechnung zu tragen“, auch mit weniger drastischen Eingriffen erreichbar wäre. |
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