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Gesundheitspolitik
Friedenspflicht mit Einschränkungen
Neuer Rahmenvertrag: Große Kassen folgen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes
BERLIN (bro/ks) | Der seit dem 1. Juli geltende neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung hält die Apotheken auf Trab. Unter anderem die Neuregelungen bei der Arzneimittelauswahl im generischen Bereich und im Import-Markt stellen Apotheken vor Herausforderungen. Übergangsregelungen sieht das Vertragswerk nicht vor. Es gilt für Abgaben mit Abgabedatum ab dem 1. Juli 2019. Doch der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte die Kassen um eine einmonatige „Friedenspflicht“ für einige Fallkonstellationen gebeten. Es soll dabei um solche Neuerungen gehen, die möglicherweise in der Software zum Stichtag noch nicht vollständig umgesetzt waren. Der GKV-Spitzenverband befand die vom DAV genannten Punkte auch als „sachgerecht“ und hat seinen Mitgliedskassen empfohlen, in diesen Fällen für Arzneimittelabgaben im Juli keine Retaxationen auszusprechen. Ob sich die einzelnen Kassen daran halten, ist jedoch deren eigene Entscheidung. Nicht jede befürwortet eine generelle Friedenspflicht.
DAZ.online hatte vergangene Woche stichprobenartig bei einigen Kassen sowie beim Ersatzkassenverband vdek nachgefragt, wie sie zu einer Friedenspflicht im Juli stehen. Einige haben offensichtlich kein Problem mit der Umsetzung der Empfehlung ihres Spitzenverbands.
TK, Barmer, AOK BaWü folgen GKV-SV-Empfehlung
So sagte eine TK-Sprecherin: „Die TK folgt der Empfehlung des GKV-Spitzenverbands und hält sich damit an die ‚Friedenspflicht‘. Wie vom DAV gewünscht, soll diese bis zum Ende des Monats dauern.“ Auch die Barmer sieht derzeit keinen Grund, entgegen der Empfehlung zu agieren. Ein Sprecher erklärte: „Die Umsetzung des neuen Rahmenvertrages ist eine Aufgabe, die es vertragspartnerschaftlich zu meistern gilt. Vor dem Hintergrund eines fehlenden Erprobungszeitraums für die neu programmierte Apothekensoftware wird die Barmer der Empfehlung des GKV-SV im Rechnungsprüfungsprozess folgen.“ Auch die zweitgrößte AOK in Deutschland, die AOK Baden-Württemberg, will von Retaxationen in solchen oben genannten Fällen absehen. Sie teilte mit: „Wir halten uns an die Empfehlung zur Friedenspflicht vom GKV-Spitzenverband zu den Fallkonstellationen. Die Empfehlung gilt für Abgaben im Monat Juli 2019.“
DAK: Einzelfälle mit Augenmaß prüfen
Etwas anders hört es sich bei der DAK an. Ein Sprecher erklärte: „Wir werden keinen generellen Retax-Verzicht vornehmen, da nur technische Schwierigkeiten mit der neuen Software einen solchen rechtfertigen würden. Jedoch wird die DAK-Gesundheit prinzipiell Einzelfälle mit Augenmaß prüfen und diese im Zweifel zugunsten der Apotheker berücksichtigen, bis die technische Umsetzung überall vollzogen und praktikabel ist.“ Damit befindet sich die DAK auf der Linie des Ersatzkassenverbandes vdek. Dieser weist in einem Statement darauf hin, dass der DAV die Friedenspflicht für sechs konkrete Fälle erbeten habe. Diese bezögen sich vor allem auf die technischen Prozesse des neuen Rahmenvertrages. „Von einer solchen Friedenspflicht sind also nur einige Teile und nicht der komplette Rahmenvertrag betroffen. Ein generelles Stillhalten ist deshalb nicht möglich, da die Prüfprozesse bei den Kassen programmiert sind und für mehr als die sechs genannten Punkte gelten.“ Insofern würden die Prüfroutinen wie bisher fortgeführt, jedoch mit der Besonderheit, dass einzelne Konstellationen in ihrer Folge (Retax/keine Retax) anders bewertet würden, als es im regulären Prüfprozess der Fall wäre. Der vdek-Sprecher weiter: „Dazu gehört, sich den Einzelfall anzuschauen und dann mit der Apotheke in Kontakt zu treten, um möglichst eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies kann entweder vorab, bevor die Apotheke die Retax erhält, geschehen oder spätestens im Einspruchsverfahren.“ Auf den Punkt gebracht: Grundsätzlich schließt sich der vdek den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes an, „allerdings ist immer der konkrete Einzelfall für das weitere Vorgehen ausschlaggebend“. |
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