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- AZ 29/2019
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Gesundheitspolitik
Impfpflicht im Kabinett
Nächster Schritt für das Masernschutzgesetz
Der Entwurf sieht eine verpflichtende Masernimpfung für alle Personen vor, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind und dort mit Patienten Kontakt haben – Apotheken zählen demnach nicht dazu. Gelten soll die Impfpflicht überdies für alle, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten betreut werden oder in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.
Nachgewiesen werden muss entweder ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern. Bei wem eine gesundheitliche Kontraindikation gegen eine Masernschutzimpfung besteht, kann sich dies ärztlich bescheinigen lassen – dann gilt die Impfpflicht nicht.
Kinder ohne Impfschutz sollen künftig vom Kitabesuch ausgeschlossen werden. Bei Schulen ist dies wegen der Schulpflicht allerdings nicht möglich, hatte Spahn bereits bei Vorlage des ersten Referentenentwurfs erklärt. Verstöße gegen die Impfpflicht können die Gesundheitsämter mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro ahnden.
ABDA: Es wird mehr geimpft
Indessen meldete die ABDA vergangene Woche, dass sich die Menschen in Deutschland immer öfter gegen Infektionskrankheiten impfen lassen – die Ausgaben der Kassen für die Impfungen wachsen jedenfalls beständig: Im Jahr 2018 bereits um 4,5 Prozent (1,284 Mrd. Euro). Im ersten Quartal 2019 waren es dann 13,7 Prozent (292 Mio. Euro), und im Mai 2019 betrug der Anstieg sogar 38,4 Prozent (137 Mio. Euro) gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum. Dahinter stecken allerdings die vermehrten Impfungen gegen Humane Papillomaviren (HPV), Varicella Zoster (Gürtelrose) und FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). |
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