Gesundheitspolitik

Keine unnötige Registrierung

Neues Verpackungsgesetz: Zentrale Stelle gleicht Daten auf Unstimmigkeiten ab

cha | Seit dem 1. Januar 2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz. Danach haben auch öffentliche Apotheken zu prüfen, ob sie sich an einem Entsorgungssystem ­beteiligen müssen. Falls nicht, sollten sie sich auch nicht beim Verpackungsregister registrieren lassen.

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