Wirtschaft

Apotheker begrüßen BGH-Urteil

APOkix-Umfrage: Mehrheit für Verbot von kostenlosen Zugaben bei Rx-Arzneimitteln / Stimmung fällt ins Sommerloch

cha | Anfang Juni hat der Bundesgerichtshof bekanntlich entschieden, dass Apotheken bei der Einlösung eines Rezepts keine kostenlosen Werbegaben an Kunden abgeben dürfen. Viele Apothekeninhaber sehen das durchaus positiv – das zeigt die aktuelle APOkix-Umfrage vom Juli 2019.

Danach finden es 66 Prozent der rund 200 APOkix-Teilnehmer richtig und nur 27 Prozent nicht richtig, dass sie beim Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln keine kostenlosen Zugaben mehr mitgeben dürfen. Entsprechend äußern 69 Prozent der Befragten, dass sie das Urteil des BGH gerechtfertigt finden, „da die Preisbindungs­vorschriften für Arzneimittel auf Rezept durch die kostenlosen Zugaben nicht eingehalten werden“.

Dennoch sieht die Mehrheit der APOkix-Teilnehmer durchaus auch Probleme infolge des BGH-Urteils. So sind 90 Prozent der Befragten der Ansicht, dass die Konkurrenz für die deutschen Apotheken durch den Versandhandel wächst, da das europäische Ausland nicht vom Verbot kostenloser Zugaben betroffen ist. Zudem äußern 84 Prozent, dass es aus Sicht der Kunden wohl kaum nachvollziehbar sei, wenn ihnen bei Einlösung eines Rezepts keine kostenlose Zugabe mitgegeben wird, während andere Kunden eine solche bekommen. Gut zwei Drittel der Apothekenleiter rechnen daher damit, dass das Verbot von kostenlosen Zugaben bei Kunden Unverständnis hervorrufen wird.

Unabhängig vom Urteil des BGH ist gut die Hälfte der Apothekenleiter der Ansicht, dass die kostenlosen Zugaben die Bindung zu ihren Kunden erhöhen und dafür sorgen, dass sie ihre Apotheke regelmäßig aufsuchen. Das ist wenig erstaunlich, da 78 Prozent der APOkix-Teilnehmer angeben, dass sich ihre Kunden über kostenlose Zugaben freuen. Immerhin jeder fünfte Apothekenleiter registriert in der Regel Gleichgültigkeit, bei 2 Prozent sind die Kunden sogar (beinahe) genervt.

Favorit bei den Zugaben sind die Kundenzeitschriften, die 98 Prozent der Befragten den Kunden häufig mitgeben. Da ist es von Vorteil, dass Kundenzeitschriften auch weiterhin bei der Rezepteinlösung abgegeben werden dürfen, da das Heilmittelwerbegesetz hierfür eine Ausnahme vorsieht. Auf Platz zwei folgen mit 83 Prozent Taschentücher und auf Platz drei mit 70 Prozent Süßigkeiten, wobei hier insbesondere der Trauben­zucker für die Kinder gemeint sein dürfte. Knapp die Hälfte der Befragten verschenkt Produkt­proben sowie Hustenbonbons und Hals­pastillen.

Der Abwärtstrend setzt sich sowohl beim Index für die aktuelle Geschäftslage als auch beim Index für die Erwartungen an die zukünftige Entwicklung fort.

Aktuelle Geschäftslage: schlechtester Wert seit 2013

Weiterhin wurden die APOkix-Teilnehmer wie in jedem Monat danach befragt, wie sie ihre aktuelle Geschäftslage einschätzen und welche Erwartungen sie an die kommenden zwölf Monate haben. Hier setzt sich bei beiden Indizes der Abwärtstrend fort. So liegt der Wert für die aktuelle Geschäftslage bei 75,9 Punkten – ein tieferer Stand wurde zuletzt im Januar 2013 mit 74,6 Punkten erreicht. Dabei bezeichnen 40 Prozent der Befragten ihre aktuelle Geschäftslage als eher oder sehr negativ, 44 Prozent als neutral und 16 Prozent als eher oder sehr positiv. Bei 100 Punkten halten sich positive und negative Einschätzungen die Waage.

Noch deutlich schlechter werden – wohl vor allem auch angesichts der nach wie vor unsicheren Lage bezüglich der Rx-Boni der EU-Versender – mit 50,9 Punkten die Erwartungen an die Zukunft beurteilt. Dabei befürchten 58 Prozent der APOkix-Teilnehmer, dass sich ihre wirtschaftliche Situation leicht oder stark verschlechtern wird, 32 Prozent rechnen mit stabilen Verhältnissen und 10 Prozent erwarten eine Verbesserung. Ein noch schlechterer Index-Wert wurde zuletzt mit 46,6 Punkten im Dezember 2016 und damit unmittelbar nach dem EuGH-Urteil zu den Rx-Boni erreicht. |

APOkix wird vom Kölner Institut für Handelsforschung (IFH) initiiert und durchgeführt, die Noweda eG unterstützt APOkix im Rahmen eines Sponsorings, Medienpartner ist der Deutsche Apotheker Verlag.

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