Gesundheitspolitik

Petition zum Rx-Versandverbot läuft

Apotheken können online mitzeichnen und Unterschriften von Kunden sammeln

BERLIN (cn/bro) | Die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot ist seit vergangenem Mittwoch online und kann mitgezeichnet werden. Zudem können Apotheken Unterschriften bei ihren Kunden sammeln und einsenden.

Konkret geht es um eine E-Petition beim Deutschen Bundestag. Die hatte der 19-jährige Pharmazie­student Benedikt Bühler, der an der Budapester Semmelweis-Universität studiert, schon vor einigen Monaten eingereicht. Der Petitionsausschuss hatte zunächst eine gesonderte Veröffentlichung abgelehnt, doch Bühler hatte dagegen protestiert und nun ist die Petition online. Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 13. August 2019 (23.59 Uhr), die Petition kann unter https://epetitionen.bundestag.de unter der ID 94089 im „Petitions-Forum“ eingesehen und online mitgezeichnet werden. Direkt zur Petition kommen Sie auch, wenn Sie bei DAZ.online in das Suchfeld den Webcode N4JR9 eingeben.

Ziel ist, mindestens 50.000 Mitzeichner zu finden, damit das Anliegen in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses diskutiert wird. Bühler hätte dann die Gelegenheit, im Bundestagsausschuss vorzusprechen.

Foto: Bühler
Pharmaziestudent Benedikt Bühler kämpft für die Existenz der Vor-Ort-Apotheken.

Unterstützt wird die Petition von der Apothekergenossenschaft Noweda, Leopold Fiebig GmbH & Co. KG und Pharma-Privat. Kunden dieser Großhändler wurden direkt mit Plakaten und Unterschriftenbögen versorgt sowie mit Postkarten für Personen, die ihre Daten nicht in eine Liste eintragen möchten. Alle Materialien wie Unterschriftenlisten, Vordrucke von Postkarten, Plakate etc. stehen auch zum Download unter www.benedikt-buehler.de bereit.

Bühler bittet die Apothekenteams, die Plakate sichtbar aufzuhängen und die Mitzeichnungsbögen und Postkarten sowie die Hinweise zum Datenschutz auszulegen. Die Postkarten für eine diskrete Mitzeichnung sollten am besten sofort in einen Rücksendeumschlag gegeben werden; alternativ können die Apotheken für ihre Kunden eine nicht einsehbare Box zum Einwerfen aufstellen. Bei der Unterschriftensammlung vor Ort sollten die Apotheken unbedingt darauf achten, dass die Mitzeichner den ausgeschriebenen Vor- und Zunamen sowie ihre vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Stadt) angeben. Andernfalls, so Bühler, sei die Mitzeichnung nicht gültig. Bis Samstag, den 3. August 2019, sollen die Mitzeichnungs­bögen an die entsprechenden Großhandlungen bzw. an Bühler mit Rücksendeschein zurückgegeben werden (Benedikt Bühler – Petition, Niddastraße 8, 76229 Karlsruhe). Aber auch nach dem 3. August 2019 können weiter Unterschriften gesammelt und bis zum 13. August 2019 direkt an den Petitionsausschuss gefaxt werden (Faxnummer: 030 22736053).

In einem FAQ-Video erläutert Bühler in DAZ.online (Webcode V9PB3 eingeben) den Ablauf der Petition. Die Online-Mitzeichnung sei relativ kompliziert; deshalb sollten vor allem die Apothekenteams und computeraffine Freunde und Bekannte die Petition online mitzeichnen, damit das erforderliche Quorum nicht nur offline erfüllt wird. |

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