Gesundheitspolitik

Mehr Geld für mehr Pflichten

Ab 1. August gilt neuer Hilfsmittelvertrag zwischen DAV und Knappschaft

BERLIN (ks) | Ab 1. August 2019 gilt ein neuer Hilfsmittelver­sorgungsvertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der Knappschaft sowie der landwirtschaftlichen Versicherung SVLFG. Neu ist vor allem, dass Apotheken Pflichten aus der Medizin­produkte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) übernehmen müssen. Dafür gibt es auch mehr Geld.

Schon jetzt treffen Apotheken Betreiberpflichten, wenn Medizinprodukte angewendet oder verliehen werden. Im neuen Hilfsmittel­versorgungsvertrag, der zum 1. August in Kraft treten wird, ist ein ganz neuer Paragraf geschaffen worden, der sich mit den Aufgaben der MPBetreibV befasst. In einer neuen Anlage werden die Aufgaben sodann näher dargelegt. Im Großen und Ganzen geht es vor allem um die Dokumentation der Einweisung der Patienten sowie das Führen eines Bestandsverzeichnisses – das ist etwa der Fall, wenn es um aktive Pens, Medikamentenvernebler oder Blutzuckermessgeräte geht. Bei Blutdruckmessgeräten ist zudem ein Medizinproduktebuch zu führen und eine messtechnische Kontrolle vorzunehmen.

5 Euro mehr je Hilfsmittel

Für die Übernahme dieser Pflichten sollen die Apotheken auch etwas bekommen. Und zwar zusätzlich fünf Euro netto mehr je Hilfsmittel. Ausgenommen sind elektrische Milchpumpen – hier wird der Vertragspreis um 0,17 Euro netto (Tagesmietpauschale) angehoben. Für die Apotheke bedeutet dies eine Pauschale von künftig 1,55 Euro netto anstatt der bis­herigen 1,38 Euro pro Tag. Die Durchführung einer messtechnischen Kontrolle bei Blutdruckmessgeräten wird mit 25 Euro netto vergütet – dafür gibt es ­fortan eine eigene Abrechnungsposition.

Regelung für Infusions- und Ernährungspumpen folgt

Weiterhin wurden in den Anlagen Anpassungen im Hinblick auf die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses vorgenommen. Solange Produkte noch unter der alten Hilfsmittelnummer hinterlegt sind, können sie auch mit der alten Nummer abgerechnet werden. Zudem wurde der Paragraf zum Datenschutz an die Datenschutzgrundverordnung angepasst. Ferner wurden in den Produkt­gruppen Bandagen und Orthesen bei einzelnen Produkten die Vertragspreise angehoben. Und: Infusions- und Ernährungspumpen wurden vorerst aus dem Vertrag herausgenommen. Für sie wollen DAV und Knappschaft eine sepa­rate Anlage aushandeln.

DAV und NGDA arbeiten an Unterstützungstool

Damit die Umsetzung der Betreiberpflichten ohne große Belastung möglich ist, arbeitet der DAV derzeit zusammen mit der Netzgesellschaft Deutscher Apotheken an einem Unterstützungstool, das über das Online-Vertragsportal (OVP) angeboten werden soll. Ein DAV-Sprecher erklärte auf Nachfrage: „Die Apotheke, die das elektronische Unterstützungstool nutzen möchte, wird in die Lage versetzt werden, die vertraglich definierten Aufgaben korrekt und mit geringer zusätzlicher Belastung in der Apotheke erfüllen zu können.“ Die Inhalte ergäben sich aus der MPBetreibV.

Für Verärgerung bei den Apothekern hatte in der Vergangenheit eine Bestimmung gesorgt, nach der der letzte Kalendermonat der Versorgung während der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse nicht mehr abrechenbar war. Diese Regelung wurde nach Mitteilung der Knappschaft mittlerweile geändert, DAV und Knappschaft haben vereinbart, dass auch für den letzten Lebensmonat gezahlt wird. |

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