Gesundheitspolitik

NEM oder Arzneimittel?

Polizei ermittelt gegen Apotheken in Schwaben

BERLIN (ks) | Die Kriminalpolizei Neu-Ulm ermittelt gegen zwei Apotheker und eine Apothekerin wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz: Es besteht der Verdacht, dass sie Defekturarzneimittel als Nahrungsergänzungsmittel beworben und verkauft haben, obwohl es sich um Produkte handelt, die unter das Arzneimittelgesetz fallen. Weder habe eine Genehmigung für das Inverkehrbringen vorgelegen noch seien die Herstellungsvorschriften eingehalten worden, heißt es in einer Mitteilung der Polizei.

Per Pressemitteilung warnte am 3. September das Landratsamt Günzburg vor selbst hergestellten Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“-Kapseln aus der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach. Sie wurden in blauen Plastikdosen und mit gelber Etikettierung unter anderem auch über einen Online-Handel vertrieben. Eine Abgabe der Präparate über zwei weitere Apotheken in der Umgebung sei ebenfalls nicht ausgeschlossen. Die Kapseln würden aufgrund ihrer Dosierung als gesundheitlich bedenklich eingestuft, heißt es in der Mitteilung. Und wegen der bei der Überprüfung der Herstellungsbedingungen vorgefundenen Umstände rät die Behörde auch gleich davon ab, andere in den drei Apotheken vertriebene selbst hergestellte Arzneimittel einzunehmen. Sollten bereits gesundheitliche Beschwerden durch eine etwaige Einnahme aufgetreten sein, soll der Hausarzt kontaktiert werden, heißt es. Als ausdrücklich nicht betroffen nennt das Landratsamt die Fertigarzneimittel aus den Apotheken.

Laut Polizei wurden die drei Apotheken sowie Privatanwesen bereits im Juli unter Beteiligung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchsucht. Dabei seien größere Mengen an Ausgangssubstanzen, Verpackungsmaterialien, End­produkten sowie entsprechende Daten als Beweismittel sichergestellt worden. Das LGL ist laut ­Polizei noch mit der Erstellung von Gutachten zu rund 60 entnommenen Produktproben betraut. Die Polizei selbst wertet die Beweismittel aus. „Diese umfangreichen Ermittlungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“

Laut Polizei handelt es sich bei den Produkten mit den Wirkstoffen Procain und Roter Reisschalenextrakt um (Defektur-)Arzneimittel. Defekturarzneimittel kann die Apotheke unter bestimmten Bedingungen zulassungsfrei herstellen. Zu den Voraussetzungen gehört eine häufige ärztliche Verschreibung und die Herstellung „im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs“.

Der Inhaber der St. Martins-Apotheke erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, weder das Procain- noch das „Roter Reis Schalenextrakt“-Präparat seien verschreibungspflichtig. Er habe auch keine Information, was ihm konkret vorgeworfen werde. Er könne nur abwarten. „Vielleicht sind es auch Fehler in der Deklaration. Aber das ist nur eine Vermutung.“ Vor allem aber ist er um seinen Ruf besorgt: „Das wird sehr geschäftsschädigend sein. Bei mir hängt das aus, jeder liest das in der Zeitung.“ Er habe einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betraut. |

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