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Wirtschaft
gGmbH für die DAV-App
Einlösen des E-Rezepts bei freier Apothekenwahl
Bei der Einführung des E-Rezeptes gibt es für den DAV einige Kernforderungen. Neben dem Erhalt der freien Apothekenwahl gehört dazu auch, dass der Transportweg des E-Rezeptes diskriminierungs-, werbe- und kostenfrei bleibt. Heißt konkret: Wenn Patienten beispielsweise eine App zur „Weiterleitung“ des E-Rezeptes vom Arzt an die Apotheke der Wahl nutzen, sollte diese nichts kosten und den Patienten nicht zu weiteren Käufen anregen. Außerdem sollten mit solchen Apps auch keine Anbieter im Markt ausgeschlossen werden.
Genau dieses Konzept verfolgt der Deutsche Apothekerverband mit seiner eigenen WebApp. Beim DAV-Wirtschaftsforum hatte DAV-Chef Fritz Becker sie erstmals vorgestellt. Seinen Aussagen zufolge soll die webbasierte Anwendung entweder Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres online gehen. Der DAV sammelt schon seit einigen Monaten in der Apothekerschaft Unterstützer. Bislang haben sich mehr als 10.000 Apotheker registriert und somit zumindest ein Interesse an der Nutzung der App signalisiert. Für die Apotheker enthält die App neben der Rezept-Übermittlung noch einige weitere Vorteile, wie etwa einen Retax-Filter, der fehlerhaft ausgestellte Rezepte detektieren soll.
Nun wurde von der DAV-Mitgliederversammlung für den Betrieb der App eine gemeinnützige Gesellschaft gegründet. Im Gegensatz zu einer „normalen“ GmbH werden die Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern ausschließlich für den angegebenen gemeinnützigen Zweck verwendet. Deswegen genießt eine gGmbH auch gewisse steuerliche Vorteile.
Dem Vernehmen nach standen beim DAV mehrere Gesellschaftsmodelle zur Diskussion. Man soll sich nun für diesen Weg entschieden haben, weil die gGmbH am besten der Vorgabe nachkomme, die App diskriminierungs-, werbe- und kostenfrei zu gestalten. |
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