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- AZ 39/2019
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Gesundheitspolitik
PTA-Reform in der Kritik
ABDA und Adexa kämpfen weiter um Änderungen
Während die ABDA in ihrer aktualisierten Stellungnahme erneut begrüßt, dass die Ausbildungsdauer für PTA nicht angetastet werden soll, bleibt sie bei ihrer Kritik an dem Plan, die Beaufsichtigungspflicht für PTA unter gewissen Voraussetzungen zu lockern. Die angedachten Regelungen hält sie für nicht sachgerecht und in vielerlei Hinsicht bedenklich. Insbesondere lehnt es die ABDA ab, PTA „in eigener Verantwortung“ Verschreibungen abzeichnen und Arzneimittel abgeben zu lassen, ohne dem Apotheker das Rezept zuvor vorgelegt zu haben. Dies sei auch vor dem Hintergrund der geplanten Ausweitung des Botendienstes kritisch.
Die Apothekengewerkschaft Adexa rückt dagegen nicht von ihrer Forderung ab, die PTA-Ausbildung um ein halbes Jahr auf drei Jahre zu verlängern. Das stellt sie nun in Briefen an die Mitglieder der Gesundheitsausschüsse von Bundestag und Bundesrat klar. Aber auch die Bedingungen, mit denen eine Kompetenzerweiterung für PTA umgesetzt werden soll, sieht die Adexa kritisch. Der Adexa-Vorsitzende Andreas May erinnert an den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dort heiße es: „Für die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens ist die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen.“ Doch aus Mays Sicht sind die im Gesetzentwurf genannten Voraussetzungen „viel zu bürokratisch und völlig realitätsfremd“. Dabei gebe es in der Apothekenbetriebsordnung eine bewährte Vorlage, die man auch für weitere pharmazeutische Tätigkeiten hätte übernehmen können. Danach kann die Apothekenleitung die Abzeichnungsbefugnis auf PTA übertragen, wenn sie dies für angezeigt hält. May kritisiert auch die Haltung der ABDA in diesem Punkt: „Mir ist völlig unklar, wie die Standesvertretung diese Haltung beim gegenwärtigen Fachkräftemangel vertreten kann.“ |
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