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Gesundheitspolitik
Apothekenreform kommt häppchenweise
Impf-Modellprojekte und Wiederholungsrezepte ins Masernschutzgesetz überführt
BERLIN (ks) | Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken stockt. Nach wie vor gibt es kein klares Zeichen aus Brüssel, was die EU-Kommission von dem Plan des Bundesgesundheitsministers hält, die Rx-Preisbindung für den GKV-Bereich vom Arzneimittel- ins Sozialrecht zu überführen. Die designierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Schwierigkeiten mit ihren Kandidaten für die neue Kommission, sodass der zunächst für den 1. November geplante Start mit der neuen Mannschaft um einen Monat verschoben werden soll. Doch erst wenn es eine Einschätzung aus Brüssel gibt, soll das parlamentarische Verfahren beginnen – das hatte Minister Jens Spahn auf dem Deutschen Apothekertag angekündigt. Einige Teile der Apothekenreform, die den Koalitionären offenbar besonders wichtig sind, sind mittlerweile aus dem Gesetzentwurf herausgelöst worden. So sollen neben den Modellvorhaben zur Grippeimpfung nun auch die Wiederholungsrezepte im Masernschutzgesetz geregelt werden.
Ein wesentlicher Teil der anfänglich im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz geplanten Regelungen ist bereits vor dem Kabinettsbeschluss in eine Verordnung ausgegliedert worden: Der höhere Zuschlag für die Notdienste (21 statt 16 Cent) und die höhere Dokumentationsgebühr für BtM- und T-Rezept (4,26 statt 2,91 Euro) sind bereits beschlossene Sache. Dasselbe gilt für die Neuregelung des Botendienstes, der nicht mehr nur im Einzelfall zulässig sein soll, die neuen Vorgaben zur Temperaturkontrolle im Versand und beim Botendienst sowie eine Aut-idem-Regelung für PKV-Versicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler. Bundesrat und Bundeskabinett haben die Änderungsverordnung zur Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung bereits abgesegnet – sie muss nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, was nächste Woche der Fall sein könnte. Klappt die Veröffentlichung noch im Oktober, treten Änderungen in der Arzneimittelpreisverordnung, also die höheren Zuschläge für Apotheken, zum 1. Januar 2020 in Kraft und die Regelungen zum Botendienst bereits einen Tag nach der Veröffentlichung.
Änderungsanträge zum Masernschutzgesetz
Angesichts des ungewissen Schicksals des Spahn‘schen Reformgesetzes war die Ausgliederung sicher sinnvoll. Mittlerweile scheinen die Regierungsfraktionen auch um andere Regelungen aus dem Gesetzentwurf zu bangen. Und so haben sie entschieden, die geplanten Modellvorhaben zu Grippeimpfungen in Apotheken ebenso wie die Wiederholungsrezepte kurzerhand über Änderungsanträge im Masernschutzgesetz unterzubringen. Auch dieses Gesetz ist zwar nicht unumstritten und musste Kritik aus den Ländern einstecken. Doch die Fraktionen sind offenbar zu einigen Zugeständnissen bereit – und am vergangenen Freitag fand bereits die erste Lesung im Bundestag statt. Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages folgt diese Woche Mittwoch.
Welche Maßnahmen, die die Vor-Ort-Apotheke stärken sollen, bleiben also noch? Abseits der umstrittenen neuen Rx-Preisbindung im Sozialgesetzbuch V für den GKV-Bereich sind da natürlich die von den Apothekern so lange geforderten pharmazeutischen Dienstleistungen und ihre Vergütung. Außerdem die wichtigen Regelungen zur freien Apothekenwahl, das Makelverbot für E-Rezepte: Über das Apotheken-Stärkungsgesetz soll klargestellt werden, dass weder Ärzte noch EU-Versender oder Krankenkassen Patienten mithilfe des E-Rezeptes „lotsen“ oder „leiten“ dürfen. Auf beides wollen die Apotheker sicher nicht verzichten.
Schließlich wären da auch noch die automatisierten Abgabestationen: Die Bundesregierung will definieren, unter welchen Umständen Arzneimittel an Abgabeautomaten abgegeben werden können. Falls diese Passage mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz kippt, dürfte sich die Trauer der Apotheker wohl in Grenzen halten. Denn die Regelung erlaubt auch Versandapotheken, solche Abgabeautomaten unter gewissen Voraussetzungen zu betreiben. |
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