Wirtschaft

Ab 1. Januar sind Bons Pflicht

Was Apotheker beachten sollten / Bundesfinanzministerium sieht keine Bußgelder vor

Ab dem 1. Januar 2020 ist es für Apotheken verpflichtend, ihren Kunden in unmittelbarem zeit­lichen Zusammenhang mit dem Erwerb den Bon auszuhändigen. Dahinter steht letztlich das Ziel, Steuerhinterziehung zu verhindern. Dabei ist es unerheblich, ob der Kunde den Bon überhaupt mitnehmen möchte – ausgedruckt werden muss er in jedem Fall.

Die Verpflichtung zur Bonmitgabe gilt dabei für jeden Kunden. Es spielt keine Rolle, ob der Kunde zuzahlungsbefreit ist und ob bar oder per EC-Karte gezahlt wird, der Versicherungsstatus ist ebenfalls unerheblich. Auch Boten sind die Bons mitzugeben (hier wäre der Modus „Rückstellung“ dann u. U. ein Ausweg, allerdings muss dem Kun­den nach Zahlung der Bon überreicht werden). In den ­sozialen Medien mehren sich die Posts mit Papiermüllbergen vor den Apotheken – und das in Zeiten von Umweltschutzdiskussionen. Man darf froh sein, dass keine Aufbewahrungspflicht besteht für Bons, deren Mitnahme von den Kunden abgelehnt wurde.

Der Gesetzgeber eröffnet aber die Möglichkeit der „modernen“ Kommunikation, in dem auch die elektronische Belegausgabe erlaubt wird, wenn der Kunde zustimmt. Der Beleg darf nur in standardisierten Datenformaten ausgegeben bzw. weitergeleitet werden (z. B. JPG, PNG, PDF). Inwieweit das zu Stoßzeiten in der Apotheke möglich ist, bleibt fraglich. Als weiteres Stichwort sei der Datenschutz genannt.

Denkbar wäre grundsätzlich auch die Sichtbarmachung an einem Terminal/Bildschirm, doch leider ist diese Möglichkeit ausdrücklich vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

Um der Missbrauchsbekämpfung Genüge zu tun, soll im Rahmen der Kassengesetzgebung auch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zum Einsatz kommen, die alle Vorgänge im Kassensystem protokolliert und Manipulationen verhindern soll (siehe AZ 2019, Nr. 32-33, S. 5, 05.08.2019). Die Verpflichtung zum Einsatz der TSE wurde kürzlich bis zum 1. Oktober 2020 aufgeschoben, was auch Auswirkungen auf die inhaltlichen Angaben auf den Bons hat. Folgende Angaben müssen sich auf dem Beleg finden:

  • der vollständigen Name und die vollständige Anschrift der Apotheke,
  • das Datum der Belegausstellung und der Zeitpunkt des Vorgangsbeginns sowie der Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände (Produkte) oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  • die Transaktionsnummer (dies wird erst mit Einführung der TSE möglich sein),
  • das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie der anzuwendende Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
  • die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des ­Sicherheitsmoduls (dies wird erst mit Einführung der TSE möglich sein),
  • Betrag je Zahlungsart (also bar und unbar),
  • Signaturzähler (dies wird erst mit Einführung der TSE möglich sein),
  • Prüfwert (dies wird erst mit Einführung der TSE möglich sein).

Es ist dringend anzuraten, die Belege daraufhin zu überprüfen. Denn das Bundesfinanzministe­rium weist auf seiner Website darauf hin, dass der Verstoß gegen die Belegausgabepflicht zwar nicht bußgeldbewehrt ist. „Er könnte aber als Indiz dafür ge­wertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde“, heißt es weiter. |

Dipl.-Kfm. Andreas Engeln, Steuerberater/Partner der RST Beratungsgruppe Essen, Dresden, Dessau, Zwickau

Kippt die Bonpflicht doch noch?

Der Aufschrei des Einzelhandels angesichts der geplanten Bonpflicht führt möglicherweise doch noch zu einem Umdenken in der Politik. Nach Informationen von DAZ.online hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) das Thema kürzlich in der Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Dem Vernehmen nach ging es um das eindrückliche Bild eines Bäckers, der unzählige Bons auf dem Boden seiner Bäckerei verstreute und das Foto im Internet teilte. Altmaier soll zugesichert haben, dass man sich die Neuregelungen im Wirtschaftsministerium derzeit noch einmal anschaue. Die Deutsche Presse-Agentur berichtete am vergangenen Dienstag, eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) habe bestätigt, dass man die Verpflichtung „wieder aus dem Gesetz streichen“ wolle. Dies diene dem Umweltschutz, da eine Papierverschwendung verhindert werde, und vermeide hohe Bürokratiekosten. Minister Altmaier sei mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) im Gespräch. Da­gegen verteidigte der neu gewählte SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans laut einer dpa-Meldung die Bonpflicht. Es gebe technische Möglichkeiten, das auch papierlos zu gestalten. „Hier ist die Wirtschaft gefragt, praxistaugliche Lösungen zu finden“, sagte Walter-Borjans. Und auch das Bundesfinanzministerium setzt auf elektronische Lösungen, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katja Hessel hervorgeht.

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