Spahn legt neue Eckpunkte vor
Der ursprünglich geplante Rx-Boni-Deckel für EU-Versender (2,50 Euro) ist aus den Eckpunkten verschwunden. An erster Stelle des Spahn-Papiers steht nun die „Gleichpreisigkeit“. Dazu heißt es: „Die Regelungen zu einheitlichen Apothekenabgabepreisen bleiben erhalten“. Die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung soll Teil des Rahmenvertrages nach § 129 Abs. 2 SGB V werden und „ist bei Missachtung zu sanktionieren“. Zuvor stand dahinter ein weiterer Halbsatz: „keine Geltung für Privatpatienten“ – doch dieser ist nun nicht mehr zu finden. Dafür enthält der ersten Punkt nun eine Reaktion auf das wieder aktivierte Vertragsverletzungsverfahren: Der von der EU-Kommission monierte § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz, der festschreibt, dass die Arzneimittelpreisverordnung auch für EU-Versender gilt, soll gestrichen werden.