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Graue weiter für Rx-Versandverbot
Kritik an neuem Eckpunktepapier
In seinem Votum für das Rx-Versandverbot stimmt Graue mit der Apothekerkammer und dem Apothekerverband Brandenburg und der Landesapothekerkammer Hessen überein, jedoch aus anderen Gründen. In Hessen wurde vor einer Überführung der Preisbildungsregeln ins Sozialrecht gewarnt, weil diese dann nicht für Selbstzahler gelten würden. Graue hingegen begrüßt das Boni-Verbot, kritisiert aber den neuen Eckpunkt, nach dem § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz gestrichen werden soll. Dieser Satz stellt bisher klar, dass die deutsche Preisbindung auch für ausländische Versender gilt. Graues Kritik gegen die geplante Streichung dieses Satzes erläuterte er in einem Interview bei DAZ.online.
Mit der Streichung solle der Auslöser für das EU-Vertragsverletzungsverfahren beseitigt werden, aber das hält Graue nicht für nötig, „denn ein solches Verfahren wäre locker durchzuhalten“, meint Graue. Die Streichung könne dagegen als nachträgliche Zustimmung zum EuGH-Urteil ausgelegt werden. Graue fürchtet, dass damit der Weg zu einem neuen Verfahren vor dem EuGH verbaut würde. Allerdings sei er nicht optimistisch für ein solches Verfahren. „Denn bisher kann ich nicht erkennen, dass die Regierung oder das Ministerium bereit sind, die Position der Apotheker zu unterstützen“, erklärte Graue und verwies darauf, dass das OLG München seit über einem Jahr auf eine Antwort des Ministeriums warte. Graue fürchtet, ohne gute Argumente von der Regierung könnte ein ähnliches Urteil wie 2016 herauskommen, möchte den Weg zu einem neuen Verfahren aber offenhalten. Letztlich sieht er das Rx-Versandverbot weiterhin als die konsequente Reaktion auf das Urteil von 2016. „Das wäre eine klare Regelung“, erklärte Graue. |
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