DAZ aktuell

Schmidt: Ein „One-Trick-Pony“ reicht nicht

Der sächsische Kammerpräsident sieht in Spahns Gesetzentwurf überwiegend Positives

CHEMNITZ (ks) | Der Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken scheidet die Geister. Wie gefährlich ist es, die Preisbindung für ausländische Versandapotheken aus dem Arzneimittelgesetz zu streichen? Wie wird die Ausgestaltung der neuen Dienstleistungen gelingen – und gibt es bei ihrer Honorierung Luft nach oben? Friedemann Schmidt, ABDA-Präsident und Präsident der Sächsischen Apothekerkammer, bleibt bei seiner grundsätzlich positiven Meinung zum Aufschlag des Bundesgesundheitsministers – dennoch gebe es noch einiges zu tun.

Schmidt ist überzeugt: Seit Jens Spahn Bundesgesundheitsminister ist, gab es keine reale Chance mehr, das Rx-Versandverbot durchzusetzen. Mag es auch Abgeordnete gegeben haben, die das Anliegen der Apotheker weiter unterstützt haben – gereicht hätte es nicht, erklärte er bei einer Diskussionsrunde anlässlich des Sächsischen Apothekertags am 13. April 2019 in Chemnitz. Zudem hätten Apotheken nicht nur mit dem Problem eines wachsenden europäischen Versandhandels zu kämpfen. Man sei beispielsweise auch mit einem Stadt-Landgefälle und ökonomischen Problemen konfrontiert, die man ebenfalls adressieren müsse. Ein „One-Trick-Pony“ wie das Rx-Versandhandelsverbot hätte hierfür nicht ausgereicht, meint Schmidt. Im nun vorliegenden Gesetzentwurf seien die Lösungen für diese anderen Probleme immerhin angelegt. Das heiße nicht, dass es nicht noch eine Menge zu tun gebe, betonte der sächsische Kammerpräsident. Ungelöst sei z. B. das Pro­blem der Gleichpreisigkeit im Bereich der PKV-Selbstzahler. Spahn plant, die Preisbindung für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz zu streichen und damit auch dem laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren die Grundlage zu nehmen. Ein Schritt, der auch von Juristen scharf kritisiert wird.

Offen ist bislang auch, wie die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen genau geregelt werden sollen. Für Schmidt sind diese die zentrale Neuerung überhaupt. Es sei wichtig, dass die Apotheken Leistungen bezahlt bekommen, die sie singulär machen. Es gehe darum, nicht unterzugehen in einem pauschalierten Vergütungs­system, in dem andere den Apotheken einen Teil dieser Pauschale einfach wegnehmen, erklärte er. Künftig werde es differenziertere Formen der Honorierung mit mehr Instrumenten geben. Die einfachen Pauschalen haben laut Schmidt keine Zukunft.

Und so ist für den ABDA-Präsidenten der Gesetzentwurf aus dem Bundes­gesundheitsministerium ein „Schritt in die richtige Richtung“ – mag es im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch noch viel zu tun geben. Dabei vertraut der Kammer- und ABDA-Präsident nicht zuletzt auf die Unterstützung von Politikern wie dem sächsischen Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß (CDU). Dieser gab in Chemnitz zumindest etwas Hoffnung, dass bei den Dienstleistungen kein Deckel bei 150 Millionen Euro gesetzt ist. „Ich kann mir auch vorstellen, dass da fünf Euro mehr drin sind“, sagte Krauß vage. Minister Spahn habe ebenfalls erklärt, dass er weiterhin gesprächsbereit und offen für gute Vorschläge sei. 

Mehr zum Sächsischen Apothekertag lesen Sie auf S. 69 ff. |

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