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Spahn will PTA eigenständiger machen
Referentenentwurf für ein PTA-Reformgesetz
Der Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) soll moderner und attraktiver werden. Schon Ende 2018 trafen sich in Berlin Vertreter der Apothekengewerkschaft Adexa, des Bundesverbandes PTA (BVpta) und der ABDA mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), um einen Weg auszuloten. Während sich die Adexa und der BVpta für eine längere Schulzeit stark machten, lehnten sowohl die ABDA als auch die Lehrkräfte der PTA-Schulen diese Idee ab. Nun hat das BMG einen ersten Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)“ vorgelegt.
„Die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die damit verbundene Information und kompetente Beratung ist im Vergleich zur Prüfung von Arzneimitteln in den Vordergrund getreten. Das Berufsbild und die Ausbildung müssen entsprechend angepasst werden“, heißt es im Gesetzentwurf. Die gewünschte Ausbildungsverlängerung wird zwar angesprochen – aber abgelehnt. Da zwingende Gründe für eine Verlängerung nicht ersichtlich seien, wäre eine entsprechende Regelung unverhältnismäßig.
Zunächst soll im Berufsgesetz erstmals ein richtiges Berufsbild geschaffen werden. Dazu zählt neben der Herstellung von Arzneimitteln, der Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln sowie der Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der erforderlichen Information und Beratung ausdrücklich auch die Mitwirkung am Medikationsmanagement. Weiterhin geht es beispielsweise um die Abwicklung digitaler Prozesse bei der Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen und die Mitwirkung bei der Erfassung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern. Grundsätzlich bleibt es dabei, dass PTA befugt sind, in der Apotheke unter der Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten auszuüben – das Nähere regelt die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Der Apothekenleiter soll zukünftig unter folgenden Voraussetzungen auf die Beaufsichtigung ganz oder teilweise verzichten können: Wenn die staatliche Prüfung mindestens mit dem Gesamtergebnis ‚Gut‘ bestanden wurde, wenn die/der PTA seit mindestens einem Jahr in der Apotheke beschäftigt ist und insgesamt eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in Apotheken als PTA ausgeübt hat und wenn eine regelmäßige Fortbildung durch ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer nachgewiesen werden kann. Doch besonders verantwortungsvolle Aufgaben bleiben aufsichtspflichtig: Etwa die Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung und die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln auf T-Rezept sowie die Abgabe von Einzelimporten. Auch sollen die Regelungen nicht ganz starr sein: Die Prüfungsnote soll durch eine um zwei Jahre längere Berufserfahrung kompensiert werden können. Die PTA mit ausländischer Ausbildung soll ein vergleichbares Qualifikationsniveau nachweisen können.
Kritik von Adexa und BVpta
Enttäuscht von dem Entwurf zeigen sich Adexa und BVpta. Adexa-Vorstand Andreas May dazu: „Das ist wirklich nicht der erwartete große Wurf! Das Ministerium will die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausbildung nicht erkannt haben. [...] Dieser reine Verschiebebahnhof bei den fachlichen Inhalten ist nicht das, was die PTA wollen! [...] Die bisherigen zweieinhalb Jahre sind zu knapp, um dieses Wissen in ausreichender Tiefe zu vermitteln.“ Der BVpta will den Entwurf nochmal gründlich prüfen: „Die PTA krebsen bei zweieinhalb Jahren rum. Der Entwurf ist für uns, die sich seit zehn Jahren für eine Novellierung der PTA-Ausbildung einsetzen, ein Schlag ins Gesicht und nicht zukunftsgewandt.“ |
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