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Keine App wie all die anderen

DAV steigt in Patienten-Apps ein und setzt dabei auf das E-Rezept

bro/ral | Auf dem DAV-Wirtschafts­forum hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) vergangene Woche bekannt gegeben, dass er nun auch in den Markt der Patienten-Apps eingestiegen ist. Noch ist die App zwar nicht nutzbar, aber ihre Vorteile und was sie von anderen Apps am Markt unterscheidet, hat Sören Friedrich, IT-Chef der ABDA, schon einmal vorgestellt.

Auf www.dav-app.de können sich Apotheken seit vergangener Woche für die App registrieren – und der DAV wirbt dafür, dass sie das tun. Aktiviert werden soll die App aber erst Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres. Grund für die frühe Registrierungsphase ist das E-Rezept, mit deren Nutzung der DAV für seine App wirbt. Der Verband ist in der Gematik federführend an der Einführung des E-Rezepts beteiligt. Bis Juni 2020 sollen Apotheker, Kassen und Ärzte die rechtlichen bzw. vertraglichen Voraussetzungen für digitale Verordnungen schaffen. Danach kann das E-Rezept nach und nach flächendeckend realisiert werden. Mit der Veröffentlichung der Website will der DAV Apotheker und Patienten schon jetzt dazu motivieren, bei der Nutzung der digitalen Verordnungen auf die hauseigene App zu setzen.

Unabhängig und „diskriminierungsfrei“

Auf dem DAV-Wirtschaftsforum be­tonte Friedrich, dass einer der großen Vorteile der DAV-App die Unabhängigkeit sei. Diese bestehe gleich auf mehreren Ebenen: Der ABDA-IT-Chef wies darauf hin, dass der DAV keine monetären Interessen verfolge, eine Steuerung der Patienten sei ausgeschlossen. Ebenso sei die E-Rezept-Applikation absolut werbefrei und kostenlos für die nutzenden Apotheker und Patienten, sie werde durch die Landesapothekerverbände finanziert. Diese Unabhängigkeit bedeutet aber: Auch die EU-Versender werden die DAV-App nutzen können, die Applikation sei „diskriminierungsfrei“ so Friedrich.

Wettbewerbsvorteil E-Rezept

Der größte Wettbewerbsvorteil der DAV-App ist aber natürlich das E-Rezept an sich. Gelingt es der ABDA, die digitalen Verordnungen in der Gematik planmäßig und zügig umzusetzen, hat man für die Patienten bereits eine technische Lösung in der Tasche, die den gesamten Verordnungs- und Abgabeprozess einbezieht. Friedrich betonte, dass die DAV-Applikation gleich mehrere neue Funktionen mit sich bringen werde. Es werde beispielsweise möglich sein, sich via Messenger kurz mit dem Apotheker auszutauschen, also zum Rezept eine kurze Nachricht mitzusenden. Ebenso sollen die bereits vorhandenen App-Funktionen der ABDA (Apothekenfinder, Nacht- und Notdienstsuche) integriert werden. Der Patient soll sein Rezept jederzeit einsehen und löschen können und die Möglichkeit haben, Produkte vorzubestellen.

Auf der Internetseite werden weitere Services der Applikation beschrieben: So soll es beispielsweise einen Retax-Filter für Apotheker geben, die offenbar helfen können, falsch ausgestellte Rezepte frühzeitig zu markieren. Für Patienten ist für die Zukunft außerdem angedacht, Einnahmehinweise und Erinnerungen bezüglich des Ablaufdatums der Arzneimittel hinzuzufügen. |

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