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Adexa-Info
ABDA will die PTA kleinhalten
Zum Referentenentwurf für ein PTA-Reformgesetz
Der Referentenentwurf zum PTA-Reformgesetz setzt bei einem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag an: „Für die zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens ist die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen. …“ Deshalb will das BMG den PTA-Beruf durch eine „Kompetenzerweiterung“ aufwerten.
Eine der wichtigsten Herausforderungen ist der Fachkräftemangel. Vor allem im ländlichen Raum fehlt es heute schon an Berufsnachwuchs und Bewerbern. Es ist daher richtig, dass das Ministerium versucht, hier Abhilfe zu schaffen. Mit den sehr zaghaften Vorschlägen aus dem BMG ist das aber nicht zu machen.
Der ABDA sind die Pläne aber schon zu weitgehend. Die Standesvertretung wehrt sich vehement dagegen, den PTA-Beruf in irgendeiner Form aufzuwerten. Begründet wird das mit der Sorge um die Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit.
Laut ABDA widerspräche diese Art der Kompetenzerweiterung der aktuellen Apothekenbetriebsordnung, in der die Verantwortung des Apothekers hervorgehoben wurde. Nur Apotheker nach vier Jahren Studium und einem Jahr praktischer Ausbildung seien in der Lage, das notwendige Sicherheitsniveau bei bestimmten pharmazeutischen Aufgaben zu gewährleisten. Ganz egal, welche Kriterien man auch anlegen würde: Eine PTA ist aus ABDA-Sicht nie in der Lage, eigenständig und ohne kritische Überprüfung des Apothekers zu arbeiten.
Der Alltag in der öffentlichen Apotheke sieht anders aus. Laut Apothekenbetriebsordnung ist es heute schon möglich, dass die Befugnis zum Abzeichnen von Rezepten auf die PTA übertragen werden kann. Und in den meisten Apotheken wird das auch gemacht. Diese Regelung auszuweiten und gesetzlich weiter zu verankern, würde den Apotheker vor Ort entlasten – gerade im Hinblick auf die immer dünner werdenden Personaldecken bei den Approbierten. Für die Apothekenteams ist das besser als die von der ABDA geforderte Beibehaltung der bislang geltenden Einschränkung.
Ansonsten unterstützt die ABDA aber die „Überarbeitung“ der gesetzlichen Regelungen. Dass sich an der Ausbildung außer drastischen Stundenkürzungen in Chemie und inhaltlichen Verschiebungen gar nicht viel ändern soll, findet sie gut und begrüßt die Beibehaltung der Ausbildungsstruktur. Man kann also – etwas überspitzt – festhalten: Die ABDA wünscht sich eine Überarbeitung, bei der sich nichts Wesentliches ändert.
Der fast schon panische Ton und die mehrfache Betonung der unterschiedlichen Ausbildungsqualität von Approbierten und PTA lassen vermuten, dass sich die Apothekerschaft durch eine Kompetenzerweiterung bedroht sieht. Es wird offenbar befürchtet, dass sich aus den erweiterten Kompetenzen letztlich eine Vertretungsbefugnis ableiten könnte. Dabei positioniert sich der Referentenentwurf deutlich gegen eine Vertretungsbefugnis für PTA. Und auch ADEXA und BVpta als PTA-Interessenvertretungen lehnen diese ab.
Die Haltung der ABDA ist frustrierend. Der Berufsstand schadet aber nicht nur den PTA, sondern auch sich selbst, wenn die Chancen dieser Novellierung vertan werden. Am Ende wird es auf die Apotheker zurückfallen, wenn sie die Arbeitsplätze in ihren Apotheken nicht mehr besetzt bekommen, weil junge Menschen sich für andere, attraktivere Berufsbilder im Gesundheitswesen entscheiden.
Wie geht es weiter?
Offenbar sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause weitere Schritte auf dem Weg zur Abstimmung durch den Bundestag erfolgen. ADEXA hat daher am Dienstag, 21. Mai 2019 noch einmal schriftlich bei den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses für die Verlängerung der PTA-Ausbildung plädiert. |
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