DAZ aktuell

Anbindung an die Telematik­infrastruktur wird sich verzögern

ABDA bittet um mehr Zeit und Geld bei der Umsetzung des E-Medikationsplans

bro/eda | Eigentlich sollen sich die Apotheker bis Ende März 2020 an die Telematikinfrastruktur anbinden. Das sieht jedenfalls das „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, mit dem er allen Beteiligten Druck bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens machen möchte. Doch die ABDA bittet in ihrer schriftlichen Stellungnahme nun um mehr Zeit. Eine flächendeckende Anbindung könne nur bis Ende 2020 realisiert werden. Außerdem verlangt die Standesvertretung der Apotheker mehr Geld für die Umsetzung des E-Medikationsplans.
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Wann werden sich alle Apotheken auf der „Datenautobahn des Gesundheitswesens“ befinden? Das BMG sieht eine Frist bis Ende März 2020 vor, die ABDA bittet dagegen um mehr Zeit bis Ende 2020.

Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) ist die sichere, geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens, die in der Gematik seit Jahren ent­wickelt wird. Die Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Damit sich die Apotheker mit Ärzten auf digitalem Weg über die Medikationspläne ihrer Patienten austauschen und E-Rezepte empfangen können, benötigen Apotheken und Praxen neue Geräte. Dazu gehören Konnektoren, Kartenlesegeräte und Karten zur Identifizierung. Mit Blick auf den E-Medikationsplan, der unter Beteiligung der Apotheker im kommenden Jahr starten soll, will das Bundesgesundheitsministerium den Apothekern nun eine neue Frist setzen: Bis zum 31. März 2020 sollen sie alle vollständig an die TI angebunden sein. Doch es soll erst im vierten Quartal 2019 zu einem ersten Feldtest der Konnektoren in Arztpraxen und Apotheken kommen. Und auch die Austeilung der Karten für die einzelnen Apotheker (Heilberufsausweis) sowie für die Apotheken als Einrichtung (SMC-B-Karte) ist längst nicht abgeschlossen. ABDA-IT-Chef Sören Friedrich hatte auf dem DAV-Wirtschaftsforum daher gesagt: „Wir gehen davon aus, dass die gesamte Apothekerschaft bis Mitte 2022 komplett ausgestattet ist.“

In ihrer Stellungnahme zum „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) schreibt die ABDA nun, dass am 31. März 2020 lediglich der „flächendeckende Rollout“ starten könne. Und weiter: „Auf Basis einer frühzeitigen Bereitstellung von E-Health-Konnektoren durch weitere Anbieter und der notwendigen Zeiträume für die technische Implementierung von Komponenten in den Apotheken ist eine flächendeckende Anbindung von Apotheken an die Telematikinfrastruktur zum 31. Dezember 2020 realistisch und möglich.“

Zur Begründung teilt die Standesvertretung der Apotheker mit, dass sie grundsätzlich mit dem Ziel übereinstimme, die Leistungserbringer so schnell wie möglich an die TI anzu­binden. Und „insbesondere vor dem Hintergrund fehlender zugelassener E-Health-Konnektoren, deren Bereitstellung durch den ersten Anbieter frühestens im ersten Quartal 2020 erwartet wird“, sei die vom BMG gesetzte Frist nur für den Start des Rollouts, nicht aber für die Anbindung aller Apotheken realistisch. In ihrer restlichen Stellungnahme zum DVG fordert die ABDA unter anderem, dass es ein Werbeverbot für Gesundheits-Apps geben soll und diese von den Kassen erstattet werden sollen. E-Rezepte für Betäubungs- und Hilfsmittel soll es erst nach ersten Erfahrungen mit dem Arzneimittel-E-Rezept geben und die Vergütung für die E-Medikationspläne soll nicht pauschal mit den neuen, pharmazeutischen Dienstleistungen, sondern separat abgerechnet werden können. |

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