DAZ Aktuell

Die Tücke liegt im Detail

Was sind die wesentlichen Neuerungen im Rahmenvertrag?

Von Thomas Müller-Bohn | Am Montag, den 1. Juli, tritt der neue Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Absatz 2 SGB V in Kraft. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband lag der Text bereits Anfang des Jahres vor. Die größten Änderungen betreffen die neu strukturierte Arzneimittelauswahl, bei der es auch Verschärfungen für die Apotheken gibt. Dagegen wird die Nicht-Verfügbarkeit künftig einfacher durch zwei Nachweise des Großhandels zu belegen sein. Hinzu kommen zahlreiche neue Details, die in einzelnen Fällen praktisch bedeutend sein können.

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