Aus den Ländern

Kritik an Gesetzesplänen und an ABDA-Spitze

Kammerversammlung in Hamburg mit klaren Worten

HAMBURG (tmb) | Die Kritik am Apotheken-Stärkungsgesetz und an der Reaktion der ABDA auf das Gesetzgebungsverfahren dominierten die Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 18. Juni – und damit zwei Tage vor Bekanntwerden des jüngsten Entwurfs für eine Kabinettsvorlage. Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen bezeichnete das Projekt als „Vor-Ort-Apotheken-Sterbe-Gesetz“. Die Kammerversammlung verabschiedete daraufhin eine Resolution zur Gleichpreisigkeit.
Foto: DAZ/tmb
Kai-Peter Siemsen betrachtet den ABDA-Haushaltsentwurf als nicht satzungskonform.

Siemsen erklärte: „Kein anderes Gesetzesvorhaben der letzten Jahrzehnte im Apothekenbereich hat so viel Diskussion und der Umgang der ABDA-Spitze mit dem Entwurf so viel Angst, Wut, Unverständnis und Frustration bei den Betroffenen hervorgerufen.“ Nach Einschätzung von Siemsen habe Gesundheitsminister Spahn die ABDA-Spitze mit der Aussicht auf honorierte Dienstleistungen „geködert“. Die eindeutigen Beschlusslagen der ABDA-Mitgliederversammlung würden „nicht mit Vehemenz und Nachhaltigkeit vertreten“ (siehe AZ 26, Seite 8). Wie zuvor andere Apothekerkammern verabschiedete auch die Kammerversammlung in Hamburg eine Resolution mit der Forderung an die Bundesregierung, sich für den sicheren Erhalt fester Preise für Rx-Arzneimittel einzusetzen (siehe Kasten).

„Resolution der Apothekerkammer Hamburg vom 18. Juni 2019

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg fordert die Bundesregierung auf, sich nachdrücklich für den sicheren Erhalt des festen Arzneimittelpreises bei verschreibungspflichtigen ­Medikamenten einzusetzen.

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums unter der Bezeichnung ‚Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs­gesetz‘ führt aber zum Gegenteil. Wenn überhaupt, würde durch die angedachten sozialrechtlichen Regelungen die Gleichpreisigkeit auf den GKV-Bereich beschränkt sein.

Durch die Streichung der Gleichpreisigkeit im Arzneimittelgesetz (AMG) wird zudem die seit dem EuGH-Urteil in 2016 bestehende Inländerdiskriminierung gegenüber den ausländischen Versendern noch verschärft.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf die ausdrückliche Aufforderung des Bundesgerichtshofes (BGH) an die Bundesregierung hin, das damalige Urteil durch Wiedervorlage vor dem EuGH korrigieren zu lassen.

Würde es bei dem bestehenden Status Quo und der geplanten Änderung der Regelungen zur Gleichpreisigkeit im AMG bleiben, zöge dies sehr wahrscheinlich weitere Gerichts- und Vertragsverletzungsverfahren gegen die arzneimittel- und sozialrecht­lichen Preisvorschriften auf Apotheken-, Großhandel- und Herstellerebene nach sich. Die vom Gesetzgeber suggerierte ­europarechtliche Sicherheit tritt damit also nicht ein.

Zur Sicherung des festen Arzneimittelpreises ist in letzter Konsequenz das europarechtskonforme Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel umzusetzen.

Der feste Arzneimittelpreis ist sowohl bewährter als auch zukunftsfähiger Garant für die Versorgungssicherheit, die Versorgungsgerechtigkeit und Planbarkeit der Arzneimittelversorgung Deutschlands. Das gilt auch für zukünftige digitale Strukturen, beispielsweise mit dem ­elektronischen Rezept.

Jede weitere Ökonomisierung und Indus­trialisierung innerhalb der Arzneimittelversorgung steht dem Solidargedanken in unserem Gesundheitswesen diametral entgegen und ist unverzüglich durch geeignete Struktur- und Gesetzesvorhaben der Bundesregierung einzudämmen.“

Keine Mehrheit für Abwahl bei der ABDA

Angesichts der Kritik an der ABDA wurden die Regularien für eine Abberufung der ABDA-Spitze thematisiert. Siemsen erklärte, dafür seien satzungsgemäß Mehrheiten von zwei Dritteln der Stimmen und der Hälfte der Organisationen in der Mitgliederversammlung nötig, und ergänzte „Da sind wir nicht“. Siemsen berichtete außerdem, bei der jüngsten Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) habe es deutliche Kritik an der Rede von BAK-Präsident Kiefer in Meran gegeben. Da­raufhin habe die BAK-Mitgliederversammlung klargestellt, dass kein Konsens zwischen den Apothekerorganisationen und Minister Spahn zum aktuellen Gesetzesvorhaben bestehe.

Kritik an ABDA-Haushalts­entwurf

Zudem kritisierte Siemsen die Vorgehensweise der ABDA bei der geplanten Erhöhung der Vorstandsentschädigung, über die DAZ.online berichtet hatte. Gemäß dem Haushaltsentwurf solle die ABDA-Vorstandsentschädigung um über 100.000 Euro steigen, aber Siemsen versicherte: „Der Haushaltsausschuss, der dies satzungsgemäß anschieben müsste, war in dieser Frage nicht involviert.“ Insoweit betrachte er den Haushaltsentwurf als nicht satzungskonform und er lehne ihn ebenso wie der Vorstand der Apothekerkammer Hamburg ab. Siemsen kritisierte den „fehlenden Respekt gegenüber den zuständigen Gremien“. Außerdem halte er es „auch für politisch vollkommen ungeschickt, in der jetzigen Lage den Etat für Aufwandsentschädigungen um 23 Prozent zu erhöhen“, erklärte Siemsen und ergänzte: „Es zeugt von fehlendem Finger­spitzengefühl und größtmöglicher Entfernung von den Apothekerinnen und Apothekern an der Basis, deren Interessen eigentlich vertreten werden sollten.“

Geplante Anträge für den Apothekertag

Allerdings gab es auch Kritik an der Apothekerkammer Hamburg. Einzelne Apotheker bemängelten, dass die Kammer zum Deutschen Apothekertag Anträge für den verantwortungsbewussten Umgang mit Zucker vorbereitet. In dieser existenzbedrohenden Lage seien stattdessen politische Themen gefragt. Siemsen deutete jedoch an, die Kammer werde sich an politischen Anträgen anderer Kammern beteiligen. Aus der Kammerversammlung wurde vorgeschlagen, den Widerspruch zwischen dem Klimaschutz und dem forcierten Arzneimittelversandhandel in einem Antrag zu thematisieren. Außerdem regte Holger Gnekow einen Antrag an, die ABDA solle den Bundesverband der Pharmaziestudierenden dauerhaft organisatorisch unterstützen und dafür eine halbe Planstelle als Büro­assistenz finanzieren.

Spätdienste abgeschafft

Siemsen berichtete außerdem, dass sich auch Hamburg um die verpflichtende Einführung von Stationsapo­thekern in Krankenhäusern wie in Niedersachsen bemühe. Er sei zuversichtlich, dass dies auch in Hamburg ein­geführt werde, und ergänzte, es stünden dafür genügend Apotheker zur Verfügung.

Die Kammerversammlung beschloss, Spätdienste abzuschaffen. Es soll daraufhin ab 2020 in Hamburg nur noch Apothekennotdienste geben, die die ganze Nacht dauern und die dann auch über den Notdienstfonds honoriert werden. Kammervorstand und Notdienstausschuss werden nun einen neuen Notdienstturnus finden müssen. Mit weiteren Beschlüssen passte die Kammerversammlung ihre Weiterbildungssatzung und die Richtlinien für die Fortbildungszertifikate an neue Vorgaben der Bundesebene an. |

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