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Länder lassen GSAV passieren
Modifizierte Importförderung bleibt, Hämophilieversorgung soll im Blick behalten werden
BERLIN (ks) | Der Bundesrat hat am 28. Juni dem Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zugestimmt. Auch wenn der Gesundheitsausschuss der Länderkammer zuvor dafür plädiert hatte: Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Damit kann das Gesetz nun voraussichtlich im Laufe des Julis in Kraft treten.
Erstellt am 04.07.2019, 00:00 Uhr
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