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Die wichtigsten Regelungen der geplanten Apotheken-Reform

Was genau hat das Bundeskabinett beschlossen?

BERLIN (ks) | Das Bundeskabinett hat am 17. Juli den Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen. Damit ist der Weg für das parlamentarische Verfahren geebnet. Was die Pläne betrifft, das Rx-Boni-Verbot nun im Sozialrecht zu verankern, soll zuvor allerdings eine Klärung mit der EU-Kommis­sion stattfinden. Ebenfalls beschlossen hat das Kabinett eine Änderungsverordnung, die mehr Geld für Notdienste sowie BtM- und T-Rezepte vorsieht und den Botendienst neu regelt.

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