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DAZ aktuell
„PrEP“ ist nun erstattungsfähig
Kassen bezahlen die Vorbeugung einer HIV-Infektion
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte der Bundestag am 14. März dieses Jahres beschlossen. Es umfasst nicht nur – wie ursprünglich vorgesehen – eine Verbesserung der Versorgungssituation im ambulanten ärztlichen Bereich, sondern auch zahlreiche sachfremde Regelungen. Es gilt nun als eine der umfangreichsten Reformen der vergangenen Jahre. Im Bundestag waren sogar zwei Fachanhörungen nötig gewesen. Einige Teile des Reformpakets wurden auch später wirksam.
So auch die Regelung zur Präexpositionsprophylaxe, PrEP, die künftig unter bestimmten Voraussetzungen von allen Krankenkassen bezahlt wird. Die neue, vorbeugende Arzneimitteltherapie kann nach Angaben der DAK-Gesundheit eine HIV-Infektion mit 96-prozentiger Sicherheit verhindern. Experten hoffen darauf, dass die PrEP die Zahl der Neuansteckungen deutlich senkt. Allein im vergangenen Jahr haben sich in Deutschland etwa 2900 Menschen mit dem HI-Virus infiziert. Die DAK hatte bereits im Februar – also noch vor dem Beschluss des Gesetzes – bekanntgegeben, dass sie die Kosten der PrEP übernimmt.
PrEP ab dem 16. Lebensjahr
Laut Gesetz haben alle Versicherten Anspruch auf die PrEP, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Neben der Arzneimitteltherapie sollen auch damit einhergehende ärztliche Beratungen und Untersuchungen von den Kassen erstattet werden, heißt es im TSVG. Der Gesetzgeber hatte den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beauftragt, in Verträgen festzuhalten, wer zu den Risikogruppen gehört und damit Anspruch auf die PrEP hat. Im Juli kamen beide Verbände zu einer Einigung, sie trat am 1. September 2019 in Kraft. Das Bundesgesundheitsministerium soll außerdem die Wirkung der PrEP bis Ende 2020 evaluieren. |
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