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Spahn: Es geht auch ohne monovalenten Masernimpfstoff
Apothekerin hakt zur Masernimpfpflicht nach – Gesundheitsminister „zerstreut Bedenken“
DAZ.online hatte kürzlich bei den Herstellern von Masernimpfstoffen, beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und auch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachgefragt, ob es künftig wohl einen Masern-Monoimpfstoff geben könnte. Fazit war: Davon geht niemand aus.
Das machte eine Apothekerin stutzig – auch wenn sie die Masernimpfpflicht sinnvoll findet, bereitet ihr die ausschließliche Verfügbarkeit von Kombinationsimpfstoffen rechtliche Bedenken. Über den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Joachim Kößler stellte sie dazu Fragen an den Minister – und Spahn antwortete: Er „möchte die rechtlichen Bedenken zerstreuen“, schreibt er in seinem Brief. Denn: „Der Entwurf eines Masernschutzgesetzes sieht in § 20 Absatz 8 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes – IfSG eine Regelung vor, die gerade den Umstand berücksichtigt, dass für die Durchführung von Masernimpfungen gegenwärtig ausschließlich Kombinationsimpfstoffe gegen Masern-Mumps-Röteln beziehungsweise gegen Masern-Mumps-Röteln-Windpocken zur Verfügung stehen. Soweit die Immunisierung gegen Masern nur mit diesen Kombinationsimpfstoffen erfolgen kann, steht das nach dieser Regelung der grundsätzlichen Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen nicht entgegen“, so Spahn. Er ergänzt, dass auch „die beteiligten Verfassungsressorts an dieser Regelung keine Beanstandungen vorgebracht“ haben.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, monovalente Masernvakzine zu importieren – in der Schweiz kommt ein von Swissmedic für das Unternehmen PaxVax Berna zugelassener monovalenter Impfstoff in geringer Dosenzahl zum Einsatz. Die Fachinformation dazu findet man online unter dem Namen Measles Vaccine (live). Produzieren soll den Impfstoff das Serum Institute of India.
Ein Import wäre als Einzelimport nach § 73 Abs. 3 AMG aus der Schweiz also möglich. Diese Option erwähnt auch der Minister, allerdings scheint er von der Idee wenig überzeugt, schließlich empfehle die STIKO „seit Jahren den konsequenten Einsatz von Kombinationsimpfstoffen und sieht daher keinen Bedarf an monovalenten Masernimpfstoffen“. Die von der STIKO empfohlenen und seit Jahren erfolgreich angewendeten Kombinationsimpfstoffe schützten gleichzeitig gegen mehrere Infektionskrankheiten und reduzierten die Anzahl „gegebenenfalls belastender Injektionen“, die Impfstoffe seien bewährt und gut verträglich, argumentiert Spahn.
Was die ausreichende Verfügbarkeit der tri- und tetravalenten MMR(V)-Vakzine betrifft, hat sich das BMG laut Spahn bereits mit den Herstellern zum erforderlichen Mehrbedarf beraten. Die Hersteller hätten signalisiert, dass der Mehrbedarf bis Juli 2021 „grundsätzlich zu decken“ ist. GSK hatte jüngst erklärt, derzeit weitere Produktionskapazitäten aufzubauen. |
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