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„Versprechen nicht gehalten!“

ADEXA zum Kabinettsentwurf des PTA-Reformgesetzes

Der am 28. August 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das PTA-Reformgesetz enthält kaum grundlegende Verbesserungen gegenüber dem Referenten­entwurf vom 17. April. ADEXA-Vorstand Andreas May: „Moderne, anspruchsvollere Inhalte in eine veraltete, zu enge Form gießen zu wollen, kann nicht funktionieren!“
Foto: contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Mit dem Gesetz sollen das PTA-Berufsbild und die Ausbildung reformiert und der PTA-Beruf attraktiver gemacht werden, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Dazu Andreas May: „Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Verlängerung der Fachschulausbildung nicht für nötig hält, ist für die Berufsgruppe PTA äußerst frustrierend.“ Allerdings hatte sich dies schon in seinem Video #FragSpahn Mitte Juli abgezeichnet.

„Jetzt können die Betroffenen sowie Interessenvertreter wie ADEXA und der BVpta nur noch darauf hoffen, dass Bundestag und Bundesrat mehr Mut und Weitsicht haben, um die Ausbildung wirklich an die aktuellen und künftigen Anforderungen anzupassen.“

Voraussetzungen zur Arbeit ohne Aufsicht engen ein

Besonders ärgerlich: Damit die Pflicht zur Beaufsichtigung von PTA bei pharmazeutischen Tätigkeiten entfällt, sind weiterhin sehr umfang­reiche Einschränkungen vorgesehen (unter anderem die Gesamtnote „gut“, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung sowie das freiwillige Fortbildungszertifikat). Gegenüber den Möglichkeiten, die bisher durch § 17 Abs. 6 ApBetrO gegeben sind, ist dies für diverse PTA und auch Apothekenleitungen ein Rückschritt. May: „Die angestrebte Kompetenzerweiterung wird hier nicht nur verfehlt, sondern konterkariert!“

Vergleicht man den Referentenentwurf und den überarbeiteten Kabinetts­entwurf, sind lediglich einige Details positiv anzumerken: wie die Möglichkeit, die Prüfung künftig zweimal wiederholen zu können, oder auch, die Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu können.

Der ADEXA-Vorstand kommentiert: „Zusammenfassend kann ich aus Sicht der Apothekengewerkschaft und hier insbesondere der ADEXA-Berufs­gruppe PTA sagen: Der Minister hat seine Versprechen nicht gehalten!“

Wie geht es weiter?

Direkt vor der Veröffentlichung des Kabinettsentwurfs hatte sich ADEXA in einem Brief an die Landesgesundheitsminister gewandt. Darin appelliert die Gewerkschaft an die Ländervertreter, sich im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens für eine Reform einzusetzen, die ihren Namen wirklich verdient. Nach der Zustimmung durch das Bundeskabinett zum PTA-Reformgesetz sind sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat gefragt und könnten noch Veränderungswünsche einbringen.

Zum Thema Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe setzt sich die Gewerkschaft außerdem bei den Kultusministern der Länder dafür ein, dass die PTA nicht vergessen werden. |

sjo

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