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Pharmazeutische Dienstleistungen

Ein Blick in die Nachbarschaft

Besondere Apotheken-Services in anderen europäischen Ländern

Auch in anderen europäischen Ländern sind pharmazeutische Dienstleistungen mehr und mehr auf dem Vormarsch. Allerorten haben Gesundheitspolitiker die hohe Kompetenz der Apotheker erkannt und wollen diese auch nutzen. Dieser Beitrag wirft ein paar Schlaglichter auf unsere Nachbarländer.  | Von Helga Blasius

Nach Angaben des europäischen Apothekerverbandes PGEU hat das Spektrum besonderer Services im Rahmen der pharmazeutischen Betreuung (advanced pharmaceutical care services) in den letzten zehn Jahren merklich zugenommen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Verbreitung solcher Leistungen in den Ländern.

Tab. 1: Überblick über das Angebot von Dienstleistungen in öffentlichen Apotheken in Europa
Art der Dienstleistung
% der Länder
Spezielle Beratung bei neuen Arzneimitteln (New Medicine Service)
26
Medikationsreview (Typ 2) (Konkordanz und Compliance Review)
53
Medikationsreview (Typ 3) (Klinischer ­Medikationsreview)
23
E-Rezepte / E-Abgabe
60
Manuelle Bereitstellung personalisierter ­Dosierungssysteme
37
Unterstützung der Raucherentwöhnung
70
Asthma / COPD Management
43
Blutdruckmessung
90
Bluthochdruck-Management
37
Blutzuckerbestimmung
76
Diabetes-Management
43
Cholesterolmessung
73
Kolorektal-Screening
10
Nadel- und Spritzenaustausch
26
Grippeschutzimpfung
23

Quelle: PGEU, Gesamtheit von 24 Ländern

UK: NHS setzt massiv auf die Apotheker

Die britische Pharmazie galt schon immer als besonders fortschrittlich. Mit dem „Minor ailment scheme“ oder der Option für die Apotheker, selbst Arzneimittel zu verordnen (independent prescriber) wird dort schon seit einigen Jahren versucht, die Patienten statt zum Hausarzt zunächst in die Apotheke zu lotsen. Zu den sechs sogenannten „Advanced Services” in den Offizinen gehören unter anderem der „Medicines Use Review (MUR)”, der „New Medicine Service (NMS)”, der „NHS Urgent Medicine Supply Advanced Service (NUMSAS)“, der „Flu Vaccination Service” und der neue „Community Pharmacist Consultation Service”. Ein Beispiel für die Honorierung der Leistungen: Bei dem New Medicine Service gibt es vier Vergütungslevels. Je nachdem, welchen Deckungsgrad eine Apotheke für den Service erreicht, differiert das Honorar zwischen 20 und 28 Britischen Pfund pro Einzelberatung.

Im Oktober tritt ein neuer, fünfjähriger Rahmenvertrag des Pharmaceutical Services Negotiating Committee (PSNC) mit dem NHS in Kraft, der den Anfang eines „fundamentalen Shifts“ markiert. Die 11.500 Apotheken in England sollen sich „als vollwertiger Partner in der Primärversorgung und als erste Anlaufstelle für geringfügige Gesundheitsstörungen und Gesundheitsberatung etablieren“. Der NHS stellt für die Umsetzung des Rahmenvertrags mit den Apothekern über fünf Jahre insgesamt rund 13 Milliarden Pfund bereit, das heißt knapp 2,6 Milliarden Pfund pro Jahr. Sie sollen auf diese Weise Planungssicherheit bekommen, auch für langfristige Investitionen. Jahrespläne kanalisieren die Freigabe der Gelder. In 2019/20 und 2020/21 sollen die Apotheken zur Vorbereitung auf die neuen Herausforderungen vorübergehende monatliche Zahlungen erhalten können, die sich an ihrem jeweiligen Rezeptvolumen bemessen.

Das Herzstück des Vertrags ist der neue NHS Community Pharmacist Consultation Service (CPCS) für die Akutversorgung, der Ende Oktober 2019 gelaunched werden soll. Über die NHS Sammelnummer 111 sollen die Patienten etwa bei Ohren- oder Halsschmerzen zeitnah einen Termin in der Apotheke vereinbaren können. Auch Hausärzte und Notfalleinrichtungen sollen Patienten an die Apotheken überweisen können. Dies wird bereits in einer Pilotphase erprobt und könnte schon im April 2020 flächendeckend möglich sein.

Neue Services zur Prävention und zu AMTS

Der zweite Schwerpunkt der Kompetenzerweiterung der Apotheker ist die Prävention. Ab April 2020 sollen Leistungen auf dem Gebiet der Vorbeugung und der allgemeinen Gesundheitsförderung in einem bestimmten Umfang für alle Apotheken Pflicht werden.

Auch auf dem Gebiet der Früherkennung sollen sie sukzessive mit neuen Aufgaben betraut werden. Geplant sind unter anderem Kompetenzen, um die ersten Anzeichen einer Sepsis erkennen zu können, Hepatitis-C-Testungen für Teilnehmer an Nadelaustauschprogrammen sowie Früherkennungsservices zur Identifizierung von Personen mit möglicher­weise nicht diagnostizierten Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Hinsichtlich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sollen zum besseren Interaktionsmonitoring proaktive Arzneimittelsicherheitsüberprüfungen (Structured Medication Reviews, SMR) eingeführt werden. Sie sollen Ende 2020/Anfang 2021 die bestehenden Medicines Use Reviews (MUR) ablösen. Außerdem soll der New Medicine Service ausgeweitet werden.

Weiterhin schreibt der im Januar 2019 veröffentlichte NHS Long Term Plan die Entwicklung lokaler Netzwerke für die Primärversorgung (Primary Care Networks, PCN) unter Einbindung der Apotheker als Schlüsselpartner vor.

Niederlande

Die niederländischen Apotheker genießen auf dem Gebiet Pharmaceutical Care ebenfalls einen guten Ruf. Die Kundenbindung ist hoch, unter anderem durch die angebotenen Dienstleistungen wie etwa die Medikations-Reviews. Aber auch die Unterstützung beim Diabetes-, Asthma-, Bluthochdruck- oder Cholesterol-Management stehen hoch im Kurs.

Die Gesundheitsbehörde (NZa) hat einen Katalog pharmazeutischer Betreuungs-Services definiert, die vergütet ­werden können. Derzeit sind dies 13 verschiedene Dienstleistungen. Einzelheiten müssen mit den Kassen ausge­handelt werden.

Österreich: Medikationsmanagement, Apothekenruf und Apo-App

Die fachliche Beratung zu Arzneimitteln zählt auch in ­österreichischen Apotheken zu den Kernkompetenzen. Daneben werden in den Offizinen wie auch sonst fast aller­orten Gesundheitschecks angeboten. Regionale oder bundesweite Schwerpunktaktionen gab es zu Venen-, Allergie-, Muskelkraft- und COPD-Messungen.

Nach dem Regierungsprogramm 2017 - 2022 soll in Österreich ein standardisiertes Medikationsmanagement bei Dauerverordnungen von mehr als sechs Wirkstoffen etabliert werden. Die Österreichische Apothekerkammer kann sich hierfür ein dreistufiges System vorstellen:

  • Standardisierter Sicherheitscheck am HV-Tisch hinsichtlich schwerwiegender Wechselwirkungen und Kontraindikationen direkt bei der Abgabe,
  • Medikationsanalyse (MA) als einmalige, strukturierte Analyse der Gesamtmedikation eines Patienten. Der Service befindet sich im Aufbau und wird in Zukunft in allen Apotheken durchgeführt werden können.
  • Medikationsmanagement (vertiefende Medikationsanalyse) inklusive der Einbeziehung von Labor- und sonstigen Befunden und Patientengespräch. Apotheker sind hier Teil eines multidisziplinären Expertenteams.

Die Apotheken in Österreich bieten einen umfassenden und praktischen Informationsservice an. Unter dem Apothekenruf 1455 erhält jeder Anrufer zum Ortstarif rund um die Uhr Auskunft über die nächstgelegene dienstbereite Apotheke. Außerdem werden pharmazeutische Fragen direkt von einem Apotheker beantwortet. Im Jahr 2018 haben 78.000 Personen den Apothekenruf in Anspruch genommen.

Darüber hält die kostenlose Apo-App ein reichhaltiges Spektrum an Informationen vor. Sie fungiert unter anderem auch als elektronischer Impfpass. Mit fast 700.000 Downloads ist die Apo-App die beliebteste App in der Kategorie Medizin/Gesundheit in Österreich (www.apoapp.co.at).

Französische Apotheker mit tragender Rolle

Mit neuen Gesetzen, mithilfe derer das Programm „Ma Santé 2022“ von Präsident Macron in die Tat umgesetzt werden soll, bekommen die französischen Apotheker in Zukunft mehr Kompetenzen. Die Politik setzt auf den Ausbau integrierter Versorgungsformen, sei es in Form sogenannter „territorialer Gemeinschaften der Gesundheitsberufe“ (communautés professionnelles territoriales de santé (CPTS) oder in Form von „Strukturen der koordinierten Versorgung“ (structures d’exercice coordonné), das heißt de facto Gesundheitshäusern oder Gesundheitszentren. Apotheker sollen in diesen Versorgungsformen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Hierfür wird die Funktion des sogenannten „Korrespondenz-Apothekers“ etabliert (pharmacien correspondant). Dieser kann auf Antrag oder mit Zustimmung des behandelnden Arztes als Partner in ein Versorgungsteam (structure d´exercice coordiné) einbezogen werden. In dieser Funktion soll er Rezepte für die Dauerbehandlung chronischer Erkrankungen erneuern oder Dosierungen der Medikation anpassen dürfen. Außerdem sollen Apotheker im Rahmen solcher Strukturen auf der Basis von Protokollen verschreibungspflichtige Arzneimittel für bestimmte dringende Gesundheitsstörungen, wie etwa Blasenentzündungen, rezeptieren dürfen.

Novum Teleberatung. Das neue „Loi de santé“ soll außerdem den Boden für den Einsatz der Telemedizin und der ­Telekommunikation bereiten. Hierzu wird der Begriff der „Televersorgung“ (télésoin) eingeführt; an dieser sollen auch die Apotheker teilnehmen. Zu denken wäre dabei an die Fernüberwachung der Medikation oder die Compliance-­Förderung, etc. Die Apotheken sollen für den Service von den Kassen im ersten Jahr eine einmalige Anschaffungs­gebühr für das technische Equipment von 1225 Euro und in den Folgejahren jeweils 350 Euro bekommen. Außerdem erhalten sie ein Honorar für die Organisation der Teleberatung.

Schweiz: Netcare mit Triage-Funktion

Den Schweizer Apothekern ist es in den letzten Jahren mehr und mehr gelungen, sich gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit gut zu verkaufen. Zum Apothekeralltag der Eidgenossen gehören zahlreiche Präventions- und Gesundheitsförderungsdienste. In begründeten Ausnahmefällen dürfen die Apotheker in der Schweiz rezeptpflichtige Medikamente auch ohne Vorliegen einer Verordnung an die Patienten abgeben. Dies kann die Abgabe eines Allergie-Notfall-Sets, eines Antibiotikums oder eine erneute Abgabe eines zuvor verschriebenen Medikamentes sein. Nach der letzten Revision des Heilmittelgesetzes sollen diese Kompetenzen noch ausgeweitet werden, und zwar auf gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel bei bestimmten Indikationen.

Ein besonderes Gemeinschaftsprojekt von Ärzten und Apothekern in der Schweiz ist netCare. Hierbei nehmen speziell weitergebildete Apotheker anhand wissenschaftlich fundierter Ablaufdiagramme (Algorithmen) eine Erst­abklärung (Triage) gesundheitlicher Beschwerden vor. Bei Bedarf wird ein Arzt per Telefon oder Videokonferenz zu­rate gezogen. Nach dem Willen der Schweizer Gesundheitspolitiker sollen leichte Gesundheitsstörungen die breite Bevölkerung in Zukunft zuerst in die Apotheke führen und nicht zum Hausarzt.

Das Honorar der Schweizer. In der Schweiz regelt der Tarifvertrag LOA IV/1 zwischen pharmaSuisse und dem Verband der Krankenversicherer santésuisse die Vergütung der Apothekerleistungen (Tab. 2). In einem Anhang enthält der Tarifvertrag außerdem den „Tarifstrukturvertrag“. Dieser gibt Aufschluss darüber, welche Beratungs-, Betreuungs- und Sonderleistungen mit wie vielen Taxpunkten bzw. Pauschalen abgegolten werden. Außerdem wird dort beschrieben, wie die jeweiligen Leistungen erbracht werden müssen. Der Taxpunktwert selbst wird im Tarifvertrag festgelegt. Er liegt derzeit und auch für die anstehende Laufzeit des Vertrags bei 1.05 Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer.

Tab. 2: Beispiele für die Honorierung von Apotheker-Leistungen gemäß LOA IV/1
Leistung
Taxpunkte
Schweizer Franken
Bezugs-Check
(Eröffnung und Führung eines Patientendossiers)
nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer
3
3,15
Medikamenten-Check
(Rezeptüberprüfung, Zulässigkeitsüberprüfung bei Wiederholung, Überprüfung der Dosierung, Interaktionskontrolle innerhalb des Rezeptes, Beratung des Patienten usw.), pro verordnetem Arzneimittel
4
4,20
Polymedikations-Check
(seit 1. Juli 2019 nicht mehr vergütet)
45
47,25
Einnahmekontrolle
Einnahme in der Apotheke, muss auf Rezept verordnet sein
10
10,50
Wochen-Dosiersystem
Sofern ärztlich verordnet, mindestens drei unterschiedliche Arzneimittel gleichzeitig in einer Woche
20
21,00
Substitution (Generika)
bei Preisunterschieden, die kleiner als 50 Taxpunkte sind, keine Pauschale, sondern „Einsparungsanteil“ in Höhe von 40 Prozent der Preisdifferenz
20
21,00
Notfalldienst
(Belieferung eines Rezepts im Notdienst)
16
16,80

„Behandlungsapotheker“ in Dänemark

Dänemark hat unlängst ein neues System eingerichtet, mit dem Patienten unter Dauertherapien eine Anschlussmedikation auch ohne Rezept in der Apotheke abholen können. Hierzu wurde eine neue Spezialqualifikation geschaffen, der „Behandlungsapotheker“. Dieser darf verschreibungspflichtige Arzneimittel für Patienten nachbestellen, die einen Behandlungsbedarf, aber kein aktuell gültiges Rezept haben. Die Präparate dürfen nur an Patienten abgegeben werden, die sich in einer „stabilen medizinischen Behandlung“ befinden. Der „Behandlungsapotheker“ darf das Arzneimittel nur in der kleinsten Packung und nur einmal nachbestellen und abgeben. Das Sortiment der Arzneimittel, die unter die Neuregelung fallen, ist relativ eingeschränkt. Es umfasst zum Beispiel Insuline für Typ 1- oder Typ-2-Diabetiker, eine Reihe von Antihypertensiva, Statine, hormonale Kontrazeptiva sowie verschiedene Medikamente zur Inhalation für Asthma- und COPD-Patienten. Die Patienten müssen in der Apotheke neben den Kosten für das Arzneimittel eine Gebühr von 20 Euro entrichten.

Impfungen in Apotheken

UK: Grippeschutzimpfung als Erfolgsmodell. Hierzu­lande sind Impfungen in Apotheken umstritten. Dabei scheinen die Erfahrungen in anderen Ländern damit recht gut zu sein. In englischen Apotheken ist die Grippeschutzimpfung ein regelrechtes Erfolgsmodell. Nach dem Advanced Service Flu Report 2018/19 haben fast 80 Prozent aller Offizinapotheken in diesem Zeitraum den nationalen NHS-Grippeimpfdienst bereitgestellt. Im Schnitt hat jede teilnehmende Apotheke 158 Impfungen durchgeführt. Die Apotheken bekommen als Vergütung für den Service vom NHS knapp acht Britische Pfund pro verabreichter Impfdosis sowie eine Zusatzvergütung in Höhe von 1.50 Pfund pro Impfung, Mit dieser sollen die Ausgaben für die Schulung, Entsorgung von Materialien, etc. abgegolten werden. Die Kosten für die Vakzine sind hierbei nicht eingerechnet.

Impferfahrungen in der Schweiz, Frankreich und in ­Österreich. Neben Großbritannien gibt es noch andere ­Länder, in denen das Impfen in der Apotheke bereits etabliert ist oder erprobt wird, so zum Beispiel in der Schweiz, in Frankreich, Irland, Österreich und Portugal.

In der Schweiz wurde das Impfen im Jahr 2015 vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen und Genehmigungen erlaubt. Die Impfbefugnisse sind in den Kantonen unterschiedlich ausgelegt und in der Regel beschränkt auf Impfungen gegen Grippe und Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (Zeckenimpfung) sowie auf bestimmte Folgeimpfungen. Mit rund 80 Prozent aller durchgeführten Impfungen entfällt der weitaus größte Teil der Immunisierungen in den Apotheken auf die Grippe. Eine Grippeimpfung kostet die Patienten im Schnitt rund 38 Franken.

In Frankreich soll die Grippeimpfung durch Apotheker von den bisherigen vier Pilotregionen auf die gesamte Impf­kampagne 2019 – 2020 ausgeweitet werden. Außerdem ­sollen die Apotheker in Zukunft weitere rezeptpflichtige Impfungen verschreiben dürfen. In Österreich haben Impfaktionen zu FSME, Hepatitis, Pneumokokken oder Meningokokken in den Apotheken zu erhöhten Durchimpfungsraten bei der Bevölkerung beigetragen.

Fazit

Selbst dieser kleine Einblick lässt bereits erkennen, wo Gesundheitspolitiker in anderen Ländern die Schwerpunkte apothekerlicher Dienstleistungen setzen, nämlich zum einen auf dem ureigenen Gebiet der Complianceförderung und der Arzneimitteltherapiesicherheit und zum anderen auf der Unterstützung und Entlastung anderer Leistungsanbieter im Gesundheitswesen. Länder wie Frankreich und Großbritannien wollen die Apotheker als Partner in integrierten Versorgungssystemen. Mehr und mehr Länder wünschen sich offenbar eine Triage-Funktion der Apotheker, um die Hausärzte zu entlasten, und die Scheu vor der eigenverantwortlichen Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel scheint ebenfalls zu bröckeln. |

Literatur bei der Verfasserin

Autorin

Dr. Helga Blasius ist Fachapothekerin für Arzneimittelinformation, Dipl.-Übersetzerin (Japanisch, Koreanisch) und regelmäßige Autorin der DAZ.

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