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Länder fordern Änderungen bei Masernimpfpflicht
Bundesrat sieht Probleme bei geplanten Sanktionen
Ab März 2020 sollen Eltern den Plänen der Bundesregierung zufolge vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen müssen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro.
Die Bundesländer stimmen diesem Vorhaben nicht zu. Im Bundesrat bemängelten sie in einer vor Kurzem beschlossenen Stellungnahme unter anderem, dass es die Förderung der Chancengleichheit konterkariere, wenn Kindern ohne Masernimpfung künftig der Zugang zu Bildungseinrichtungen verwehrt werde. Der Bundesrat lehnt es außerdem ab, dass Kita-Leitungen mit Bußgeldern belegt werden können, wenn ihre Einrichtung trotz Impfpflicht ungeimpfte Kinder aufnimmt.
Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Bundesrat kann zwar Einwände erheben, zustimmungspflichtig ist das Gesetz aber nicht. Ob die Kritik der Länder also zu einer Änderung des Gesetzesvorhabens führen wird, bleibt offen. |
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