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PTA-Reform: Länder-Ausschüsse sehen viele Defizite
Empfehlungen für ersten Durchgang im Bundesratsplenum vorgelegt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die in die Jahre gekommenen Regelungen zur PTA-Ausbildung reformieren und das Berufsbild der PTA weiterentwickeln. Der vorliegende Gesetzentwurf ist umfangreich – und steht massiv in der Kritik. Die ABDA hat vor allem ein Problem mit der geplanten Kompetenzerweiterung für PTA, der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Bundesverband PTA (BVpta) missfällt insbesondere, dass die zweieinhalbjährige Ausbildungszeit nicht verlängert werden soll.
Auch die Länder sind ganz offensichtlich nicht zufrieden mit dem, was die Regierung vorgelegt hat. Und das ist von Bedeutung – denn das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Der federführende Gesundheitsausschuss sowie die Ausschüsse für Kulturfragen und für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) haben nun eine 40-seitige Empfehlung für das Plenum erarbeitet. Sie zeigt: Die Ländervertreter begrüßen zwar den Zweck und die Zielsetzung neuer bundesrechtlicher Vorgaben für PTA: Der Beruf soll attraktiver und dem Fachkräftemangel in Apotheken entgegengewirkt werden. Aber: „Aus Sicht des Bundesrates wird der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Der Gesetzentwurf wird in seiner jetzigen Fassung sehr kritisch gesehen. Der Bundesrat bittet, den Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten.“ Dieser einleitenden Bemerkung folgen eine Aufzählung der aus Sicht der Ausschüsse bestehenden Defizite und Vorschläge, wie diese zu beheben sind.
Kompetenzerweiterung: Nur mit besserer Ausbildung
Der Gesundheitsausschuss ist zum Beispiel überzeugt, dass zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes eine Erweiterung der Kompetenzen der PTA notwendig ist. Diese müsse mit einer entsprechend ausgestalteten Ausbildung einhergehen. Und das heißt für den Ausschuss nicht zuletzt: eine mindestens dreijährige Ausbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 4200 Stunden (schulische Ausbildung mindestens 3000 Stunden, praktische Ausbildung mindestens 1200 Stunden).
Was die schulische Ausbildung betrifft, meinen die Gesundheitsexperten zudem, dass es nicht vertretbar ist, bei den Unterrichtsfächern „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ sowie „Pharmazeutische Übungen“ zu kürzen, um praxisorientierte Fächer zu erweitern.
Kompetenzerweiterung soll für alle PTA gelten
Was Spahns derzeitige Pläne zur Kompetenzerweiterung betrifft, kann die Länder – speziell den Gesundheits- und AIS-Ausschuss – daher nicht überzeugen. Nicht nur weil sie bezweifeln, dass die Anpassung der Ausbildung hierfür ausreichend ist, sondern auch weil sie keine Einzelfall-Lösung wollen. Im Regierungsentwurf soll die Aufsicht nur unter bestimmten Voraussetzungen für PTA gelockert werden dürfen (Abschlussnote mindestens „gut“, drei Jahre Berufserfahrung, Fortbildungen etc.). Die Ländervertreter finden: „Dies kann mit Blick auf die Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des PTA-Berufs und der Ausbildung nur ein erster Schritt sein.“
Ferner muss angehenden PTA nach Ansicht des Gesundheitsausschusses von Beginn an eine Ausbildungsvergütung gezahlt werden – schon um den Beruf gegenüber anderen Gesundheitsfachberufen konkurrenzfähig zu machen. Er empfiehlt überdies, die Anrechnung der Sachbezüge auf die Ausbildungsvergütung auf 50 Prozent zu begrenzen – derzeit sind 75 Prozent vorgesehen. Zudem sei eine Regelung zur Schulgeldfreiheit zu schaffen.
Der Gesundheits- und AIS-Ausschuss empfehlen weiterhin, der Schule die Gesamtverantwortung für die Koordinierung des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung zu übertragen. Bislang fehle eine Regelung, die eine für die gesamte Ausbildung verantwortliche Stelle bestimmt – und eine Aufgabe für die Apothekerkammern sei dies nicht. Gesundheits- und Kulturausschuss plädieren zudem dafür, dass Einzelheiten zur praktischen Ausbildung der PTA von den Ländern und nicht von den Apothekerkammern festzulegen sind.
Die Möglichkeit einer zweimaligen Wiederholung der Prüfung lehnen der Gesundheits- und Kulturausschuss aus Qualitätsgründen ab. Zudem kritisieren sie, dass Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen fehlen.
Länder wollen sich zwei Jahre länger vorbereiten können
Nicht zuletzt empfiehlt der Kulturausschuss das Inkrafttreten des Gesetzes um zwei Jahre, auf den 1. Januar 2023, zu verschieben. Die in den Ländern zu treffenden Vorbereitungen ließen ein früheres Inkrafttreten nicht zu, heißt es.
Nun muss sich zeigen, welche der Empfehlungen das Bundesratsplenum am kommenden Freitag annehmen wird. Klar ist: An Spahns Reformgesetz muss auf dem nun folgenden Weg durch das Parlament noch erheblich gefeilt werden, wenn es am Ende die Zustimmung des Bundesrats bekommen will. |
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