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Apotheke muss schließen

Skandal um Nahrungsergänzungsmittel aus Jettingen-Scheppach

dm/ral |  Vor selbst hergestellten Präparaten aus der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach wird bereits seit September gewarnt. Nun hat das Landratsamt Günzburg die sofortige Schließung der Apotheke angeordnet. Die Begründung: der Apothekeninhaber sei nicht mehr zuverlässig.

Am 3. September 2019 hat das Landratsamt Günzburg dazu aufgerufen, selbst hergestellte Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“-Kapseln aus der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach nicht mehr einzunehmen. Die Kapseln waren aufgrund ihrer Dosierung als gesundheitlich bedenklich eingestuft worden. Aktuell läuft deswegen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Es ist allerdings nicht der Grund für die nun angeordnete sofortige Schließung der Apotheke. Diese bezieht sich laut einem Bericht in der „Augsburger Allgemeinen“ auf die Herstellungsbedingungen in der Apotheke. Wie die Zeitung schreibt, waren bei Durchsuchungen in der Apotheke Mängel, z. B. bei der Hygiene, festgestellt worden, die dazu geführt haben, dass dem Apothekeninhaber die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde. Dem Bericht zufolge hat das Landratsamt Günzburg bereits am 20. September die Betriebserlaubnis widerrufen. Ein Sprecher des Landratsamts Günzburg erklärte DAZ.online gegenüber, dass der Apothekeninhaber zwar Klage gegen den Bescheid erhoben habe, sodass das Verwaltungsgericht nun über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs und damit der Schließung der Apotheke zu entscheiden hat. Allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Apotheke nach einer sechswöchigen Abwicklungsfrist ab Erhalt des Bescheids zunächst schließen muss. Die Klage des Apothekers habe im konkreten Fall nämlich keine aufschiebende Wirkung, erklärt der Sprecher des Landratsamts. Weil ein besonderes öffentliches Interesse bestehe, sei eine sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet worden. |

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