Anzeige
Anzeige
DAZ aktuell
Neue Regeln für Botendienst, Temperaturkontrollen und PKV-Aut-idem
Änderung der Apothekenbetriebsordnung ist in Kraft getreten
tmb | Am 21. Oktober wurde die geplante Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Am nächsten Tag traten die Änderungen der ApBetrO in Kraft. Damit ist der Botendienst nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt. Ohne vorherige Beratung muss die Auslieferung durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Weitere Regeln betreffen Temperaturkontrollen bei Arzneimittellieferungen und das PKV-Aut-idem.
23.10.2019, 22:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Anzeige
Nächster Artikel
Neue Regeln für Botendienst, Temperaturkontrollen und PKV-Aut-idem
tmb | Am 21. Oktober wurde die geplante Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Am nächsten Tag traten die Änderungen der ApBetrO in Kraft. Damit ist der Botendienst nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt. Ohne vorherige Beratung muss die Auslieferung durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Weitere Regeln betreffen Temperaturkontrollen bei Arzneimittellieferungen und das PKV-Aut-idem.
Neue Regeln für Botendienst, Temperaturkontrollen und PKV-Aut-idem
tmb | Am 21. Oktober wurde die geplante Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Am nächsten Tag traten die Änderungen der ApBetrO in Kraft. Damit ist der Botendienst nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt. Ohne vorherige Beratung muss die Auslieferung durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Weitere Regeln betreffen Temperaturkontrollen bei Arzneimittellieferungen und das PKV-Aut-idem.
Anzeige
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung