DAZ aktuell

Es wird ernst mit dem „Apothekerausweis“

Rollout läuft an – kostenlos gibt es den Ausweis nicht

jb/ral | Die Bundesdruckerei-Tochter D-Trust hat von der Gematik und den ersten Landesapothekerkammern die Zulassung als Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für den Sektor Apotheken erhalten. Der Ausweis soll in Kürze für alle Apotheker bestellbar sein. Für die Apothekeninhaber und ihre Mitarbeiter entstehen Mehrkosten.

E-Medikationsplan, E-Rezept sowie dessen Abrechnung mit den Krankenkassen: Das sind die ersten Funktionen, die Apotheken nach Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen können. Dafür benötigen Apotheker unter anderem den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), auch Apothekerausweis genannt. Mit ihm können sie sich künftig gegenüber der TI authentifizieren. Damit Apotheker den Ausweis bei D-Trust bestellen können, müssen die Landesapothekerkammern zuvor ein Bestellverfahren festlegen. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt laut Bundesdruckerei bereits Anträge entgegen. Nähere Informationen erhalten die Angehörigen der jeweiligen Landesapothekerkammer im Onlineportal der D-Trust.

Umsonst ist der eHBA nicht. Es fallen Kosten an. Die Kosten für den Inhaber sind über die Finanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband abgedeckt. 449 Euro werden für fünf Jahre kumuliert ausgezahlt. Das entspricht knapp 7,50 Euro im Monat und soll kostendeckend sein. Keine Förderung gibt es hingegen für angestellte Approbierte. Die müssen folglich diese Summe selbst aufbringen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel, dass es der Arbeitgeber übernimmt. |

Rundschreiben der Verbände zu Konnektoren

Voraussetzung für die TI-Anbindung ist neben dem eHBA und der Institutionenkarte (SMC-B) auch ein Konnektor in der Apotheke. In DAZ 2019, Nr. 47, S. 10, haben wir über die erste Zulassung für einen solchen Konnektor berichtet. Doch in den jüngsten Rundschreiben einiger Apothekerverbände, z. B. in Hamburg und Schleswig-Holstein, wird dies relativiert. Demnach besitzt der am Markt befindliche Konnektor nur eine eingeschränkte Zulassung für einen „Friendly-User-Test“ und für den nötigen Feldtest, der in Nordrhein-Westfalen stattfinden soll. Erst nach Ende dieses Feldtests werde ein abschließendes Prüf­ergebnis vorliegen, das wiederum die Grundlage für die endgültige Zulassung als E-Health-Konnektor darstellt. Die Apothekerverbände erwarten diese Zulassung derzeit zum Ende des ersten Quartals 2020.

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