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Becker: Auf Bonpflicht verzichten!

DAV: Pflicht zum Ausdrucken von Kassenbons „bürokratisch und überflüssig“

BERLIN (bro) | Anfang dieser Woche hat das Bundesfinanzministerium nochmals klargestellt: Die Bonpflicht kommt wie geplant. Bemühungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die ab Januar 2020 geplante Belegausgabepflicht wieder einzustampfen, blieben ungehört. Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), gibt jedoch nicht so einfach auf.
Foto: DAZ/Alex Schelbert

DAV-Chef Fritz Becker

Die neuen Regelungen, die Steuer­betrug reduzieren sollen, treten nach und nach in Kraft. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Kassennachschau eingeführt. Am 1. Januar 2020 wird die sogenannte Bonpflicht für alle Steuerpflichtigen starten, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Die ABDA hatte die Apotheker bereits über diese Neuregelung informiert. Demnach muss der Papierbeleg ausgedruckt und dem Kunden angeboten werden. Der Kunde wiederum müsse den Beleg weder annehmen noch aufbewahren. Auch für die Apotheke bestehe keine Pflicht, die nicht entgegengenommenen Papierbelege aufzubewahren. Bei der Entsorgung dieser Belege sollte aber sichergestellt sein, dass deren Inhalt nicht Dritten zugänglich gemacht wird. Um berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, rät die ABDA Apotheken, diese Belege zu schreddern oder auf andere geeignete Weise zu vernichten.

Weil nun wohl auch der politische Druck des Wirtschaftsministeriums ins Leere läuft, wird der DAV nochmals aktiv. In einer Pressemitteilung fordert er die Bundesregierung auf, auf die Bonpflicht für Apotheken und viele andere klein- und mittelständische Unternehmen zu verzichten. Becker hat eine klare Meinung: „Die Bonpflicht ist bürokratisch, in Apotheken überflüssig und umweltschädlich obendrein. Es ist doch widersinnig, einen Kassenbon für Kunden ausdrucken zu müssen, die ihn gar nicht wollen, nur um ihn anschließend daten­sicher entsorgen zu müssen. Jeder Kunde, der den Bon braucht oder will, bekommt ihn ohnehin.“

Natürlich unterstütze der DAV das grundsätzliche Ziel des Gesetzgebers, europäische Vorgaben umzusetzen und Steuervermeidung beziehungsweise -hinterziehung in allen Einzelhandelsbereichen zu unterbinden, so Becker weiter. Aber die Maßnahmen dazu müssten auch tauglich und notwendig sein. Die Bonpflicht brauche es schon wegen der ohnehin lückenlos dokumentierten Geschäftsvor­gänge in Apotheken nicht: „Jede Apotheke in Deutschland ist heute schon vollends durchdigitalisiert. Von der Warenbestellung beim Großhandel bis zur Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen wird jeder Schritt elektronisch ­dokumentiert und bleibt überprüfbar. Da herrscht maximale Transparenz.“ Nicht zuletzt verweist der DAV-Vorsitzende darauf, dass viele Patienten eine Stammapotheke haben, die ihnen am Jahresende eine vollständige Übersicht aller geleisteten Zahlungen für die Steuer oder die Krankenkasse ausdruckt. „Die Pa­tienten wollen und brauchen nicht zusätzlich jedes Mal den Kassen­zettel. Und diesen Wunsch müssen wir doch respektieren.“ |

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