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Krankenkassen verunsichern Apotheker
Unklarheiten bei der Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag
tmb | In der vorigen Woche standen viele Apothekeninhaber vor der Frage, wie sie auf die Forderung einzelner Krankenkassen reagieren sollten, auf die Einrede der Verjährung zur Umsatzsteuer zu verzichten. Einige Krankenkassen erhoffen sich offenbar, auf dem Klageweg Erstattungen zur Umsatzsteuer auf den Herstellerabschlag erstreiten zu können. Doch die Treuhand Hannover geht davon aus, dass die Umsatzsteuer bei der vereinbarten Verbuchung bereits berücksichtigt wird.
Erstellt am 18.12.2019, 23:00 Uhr
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