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Gesundheitspolitik
Mehr Tests in Heimen
Zweites Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig mehr Tests, auch symptomunabhängig, finanzieren sollen. Voraussetzung ist dafür allerdings eine Rechtsverordnung, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erst noch erlassen muss. Diese Verordnung muss unter anderem Personenkreis sowie Art und Umfang der Testungen beschreiben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte im Bundestag, dass es vor allem um Tests in Krankenhäusern und Pflegeheimen gehen soll – hier müsse präventives Testen bezahlt werden.
Die im Gesetz zunächst vorgesehene und heftig kritisierte Immunitätsdokumentation ist aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen worden. Spahn hat angekündigt, hier zunächst eine Stellungnahme des Ethikrats einzuholen.
Die Gesetzespläne sehen zudem weitere Meldepflichten für Ärzte und Labore vor. Sie sollen auch negative Testergebnisse und genesene Fälle angeben. Die Meldepflicht zu SARS-CoV-2 wird überdies dauerhaft im Infektionsschutzgesetz geregelt. Auch die Finanzierung eines angestrebten Corona-Bonus für Pflegekräfte von bis zu 1000 Euro, den Länder und Arbeitgeber auf bis zu 1500 Euro aufstocken können, ist im Gesetzentwurf enthalten.
Entfallen sind hingegen die Pläne für Änderungen im Apothekenrecht: Es sollten Modellvorhaben für die automatisierte Arzneimittelabgabe in Kliniken ermöglicht werden. Die ABDA hatte gegen diese Pläne protestiert.
Dafür vermisst die ABDA im Gesetzentwurf nun noch eine Verordnungsermächtigung für das BMG, die befristet bestimmte Flexibilisierungen für die Apothekerausbildung ermöglicht. Für Ärzte wurde eine solche bereits im ersten Bevölkerungsschutzgesetz geschaffen, für Zahnärzte und die Gesundheitsfachberufe – darunter auch PTA – sieht der jetzige Entwurf eine vor. „Ein vergleichbarer Bedarf besteht auch für Apotheker“, betont die ABDA.
Bereits diesen Montag findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf statt. |
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