Gesundheitspolitik

Startschuss für die TI-Karten

HBA und SMC-B jetzt bestellen

eda | Bis zum 30. September 2020 müssen alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein, um zukünftig auf elektronische Patientenakten, Medikationspläne und Verordnungen zugreifen zu können. Dazu sind diverse Anschaffungen erforderlich – unter anderem geht es um Kartenterminals und einen sogenannten E-Health-Konnektor. Zur Authentifizierung müssen die Apotheken elektronische Heilberufsausweise (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) bestellen. Die Produktion und Versendung der Karten läuft über sogenannte Vertrauensdiensteanbieter. Als erster Anbieter hat die Bundesdruckerei GmbH / D-Trust in Berlin nun einen Rahmenvertrag zur Ausgabe der elektronischen Ausweise und Karten abgeschlossen. Die Beantragung kann über die Kammern laufen oder auch über den Deutschen Apotheker Verlag (https://telematik.deutscher-apotheker-verlag.de). Nach Informationen der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sind die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband über die Refinanzierungsvereinbarung für die Kosten der TI noch nicht abgeschlossen. Offen ist demnach, ob die Kostenübernahme für die HBA nicht nur für die Apothekeninhaber, sondern auch für Filialapothekenleiter und weitere Approbierte gilt. |

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