Gesundheitspolitik

Kinderbetreuung: Längerer Lohnersatz

dpa/cha | Der Staat will Eltern, die wegen geschlossener Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können, länger als bisher Lohnersatz zahlen. Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch eine entsprechende Ausweitung der geltenden Regelung auf den Weg gebracht, die Ende März wegen der Corona-Pandemie beschlossen worden war. Bisher galt: Wer in der Corona-Krise wegen der Betreuung kleiner Kinder nicht arbeiten kann und deshalb kein Geld verdient, erhält für maximal sechs Wochen 67 Prozent des Netto­einkommens als Entschädigung, höchstens 2016 Euro im Monat. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Künftig soll die Verdienstausfallentschädigung pro Elternteil für maximal zehn Wochen gezahlt werden. Alleinerziehende Eltern sollen Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entschädigung haben. Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und kann es sich von den Behörden erstatten lassen.

Neu ist zudem, dass die Leistung auch tageweise in Anspruch genommen werden kann. „Mittlerweile gibt es teilweise Öffnungen in Kitas und Schulen, aber keine vollständige Kinderbetreuung“, sagte Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Bei tageweiser Inanspruchnahme verlängere sich die Zahldauer der Entschädigung entsprechend weiter.

Die Änderungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. |

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