- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 27/2020
- Keine Maske hinter ...
Gesundheitspolitik
Keine Maske hinter Plexiglas
cha | Bislang galt in Bayerns Apotheken, dass trotz Plexiglasscheiben auf den HV-Tischen die Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Das hat sich geändert: Am 16. Juni 2020 gaben Ministerpräsident Markus Söder und sein Stellvertreter Hubert Aiwanger in einer Pressekonferenz bekannt, dass die Maskenpflicht für den Handel gelockert wird. Nun müssen Verkäufer und Kassierer keine Maske mehr tragen, wenn sie bei der Arbeit durch eine Plexiglasscheibe von der Kundschaft abgetrennt sind. Das gilt auch in den öffentlichen Apotheken, wie ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber der AZ bestätigte: „Soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 6. BayIfSMV). Dies gilt auch für das Personal in Apotheken, das im Kassen- und Thekenbereich tätig ist, soweit eine entsprechende Schutzvorrichtung vorhanden ist.“ |
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.