Gesundheitspolitik

ABDA verweigert Bühler Gutachten zum Rx-Versandverbot

Pharmaziestudent benötigt Vollversionen für seinen Auftritt vor dem Petitionsausschuss

bro | Der 20-jährige Pharmaziestudent Benedikt Bühler hatte im vergangenen Jahr eine Bundestags­petition für das Rx-Versandverbot losgetreten, die mit über 400.000 Unterzeichnern mehrere Rekorde knackte. Nun darf er am 27. Januar sein Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestags vortragen. Dafür muss Bühler beim Ausschuss mehrere fachliche Unter­lagen einreichen: Unter anderem trägt er derzeit wissenschaftliche Analysen und Gutachten zusammen, die seine Forderung nach einem Rx-Versandverbot stützen. Dabei will er auch drei von der ABDA in Auftrag gegebene Gut­achten vorlegen, die dem Rx-Versandverbot bescheinigen, dass es sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Recht vereinbar wäre. Die ABDA hat bis heute jedoch nicht die Vollversionen, sondern nur Zusammenfassungen dieser Gutachten veröffentlicht. Bühlers Bitte, ihm diese Vollver­sionen zur Verfügung zu stellen, wurde von der ABDA-Spitze bei einem Gespräch am vergangenen Dienstag in Berlin abgelehnt.

Foto: DAZ.online
„Ein klares Zeichen an die (Standes)Politik“ steht auf dem Schild. Diese verweigert Benedikt Bühler (li.) jedoch die Unterstützung. Hier bei der symbolischen Übergabe der Unterschriften.

Das schon seit Längerem geplante nicht öffentliche Fachgespräch fand Bühler zufolge am vergangenen Dienstag im Berliner Apothekerhaus statt. Sowohl Bühler als auch ABDA-Sprecher Reiner Kern bezeichneten das Gespräch als „konstruktiv“, zu den Inhalten äußerte sich nur Bühler. Seinen Angaben zufolge waren bei dem Treffen ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz sowie Pressesprecher Kern anwesend. Im Fokus der Unterhaltung stand Bühlers Termin im Petitionsausschuss des Bundestages Ende Januar.

Für sein Gespräch im Bundestag muss Bühler beim Ausschuss mehrere fachliche Unterlagen einreichen, die seine Forderung nach einem Rx-Versandverbot stützen. Gegenüber DAZ.online erklärte er, dass er u. a. das wettbewerbsökonomische Gutachten von Professor Dr. Uwe May, Cosima Bauer und Dr. Heinz-Uwe Dettling verwenden wolle – ebenso wie den Bundesratsbeschluss zum Rx-Versand­verbot. Allerdings will sich Bühler auch an einer von der ABDA in Auftrag gegebenen Expertise bedienen: Ende 2018 hatte die Standesvertretung bekannt gegeben, dass sie beim ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio sowie beim Rechtswissenschaftler Prof. Jürgen Schwarze (Freiburg) und bei Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Institutes für Sozialrecht, Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Alle drei Gutachten bescheinigen dem Rx-Versandverbot, dass es sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Recht vereinbar wäre. Die ABDA hat bis heute jedoch nicht die Vollversionen dieser Gutachten veröffentlicht. Auf einer Pressekonferenz wurden Kurzversionen ausgegeben, die auch online abrufbar sind.

Bühler: Gutachten schon viel früher einsetzen

Für seinen Auftritt im Bundestag benötigt Bühler aber – eigenen Angaben zufolge – die komplette Version dieser Gutachten. Beim Gespräch in Berlin machte die ABDA-Spitze jedoch klar, dass sie diese nicht herausgeben wolle.

Bühler kritisiert dieses Vorgehen aufs Schärfste. Seiner Ansicht nach hätte man die Expertise der drei namhaften Juristen schon viel früher auch auf politischer Ebene einsetzen sollen. „Mit den entsprechenden Gutachten hätte man von Anfang an den Skeptikern den Wind aus den Segeln nehmen können.“

ABDA-Sprecher Kern verteidigte das Vorgehen der Standesvertretung gegenüber DAZ.online. Aus Sicht der ABDA mache es derzeit keinen Sinn, sich für das Verbot einzusetzen. Kern wörtlich: „Wir hatten ein konstruktives Gespräch. Wir haben unter anderem erläutert, dass die verfasste Apothekerschaft das Rx-Versandverbot mangels Realisierungschance zugunsten einer Absicherung der Gleichpreisigkeit über das Sozialrecht zurückgestellt hat. Da macht es natürlich keinen Sinn, die Verbotsforderung jetzt wieder durch die Hintertür zu promoten.“

Tatsächlich verfolgt die ABDA schon seit einigen Monaten nicht mehr das Rx-Versandverbot als prioritäres Ziel. Vielmehr hat die ABDA-Mitgliederversammlung die Spitze der Standesvertretung damit beauftragt, das von der Bundesregierung geplante Rx-Boni-Verbot für EU-Versender, das im Sozialrecht festgeschrieben werden soll, konstruktiv zu begleiten. Doch vielleicht wird das Rx-Versandverbot auf der politischen Bühne irgendwann noch einmal zum Thema. Schließlich hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Georg Kippels erst kürzlich erklärt, dass die Gesundheitsexperten aus seiner Fraktion wieder das Verbot anpeilen würden, wenn die EU-Kommission das Rx-Boni-Verbot nicht akzeptieren will.

Übrigens: Nachdem bekannt wurde, dass die ABDA die Herausgabe der Gutachten verweigert, hat Bühler die Vollversionen zwischenzeitlich von verschiedenen Stellen anonym per Mail zugeschickt bekommen. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.