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Gesundheitspolitik
2,50 Euro für den Botendienst
Seit 1. Oktober bis Ende 2020
Mit der Ende April erlassenen SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurde befristet bis zum 30. September 2020 für Botendienste ein zusätzlicher Zuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung eingeführt. Je Lieferort und Tag gab es seitdem 5 Euro plus Umsatzsteuer. Dahinter steckte die Intention, Patienten nicht unnötig oft in die Apotheke zu bestellen und damit möglicherweise Infektionsrisiken auszusetzen. Auch eine Pauschale von 250 Euro plus Umsatzsteuer für die Ausstattung gab es für die Apotheken, sie wurde allerdings erst im September ausgezahlt.
Nun hat der Verordnungsgeber dafür gesorgt, dass die Apotheken weiterhin nicht leer ausgehen: Am 30. September wurde im Bundesanzeiger eine Änderungsverordnung veröffentlicht, die eine Verlängerung der Regelung bis Ende Dezember 2020 vorsieht, die Honorierung aber auf 2,50 Euro plus Umsatzsteuer halbiert. Im neuen Jahr soll dieser Zuschlag dann gesetzlich verankert sein. Geplant ist eine Regelung im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz. |
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