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Wirtschaft
NNF-Auszahlung vor Weihnachten
Dezemberpauschale für die Ausgabe von FFP2-Schutzmasken
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit der kostenlosen Verteilung von FFP2-Schutzmasken dafür sorgen, dass Menschen ab einem Alter von 60 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen vor Corona-Infektionen besser geschützt sind. Dafür hat er eine Corona-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) verfasst, die seit vergangener Woche gilt. Seitdem versorgen Deutschlands Apotheken Millionen von Menschen mit kostenlosen Schutzmasken. In einer ersten Phase (bis zum 6. Januar) sollen die Apotheken nicht pro abgegebener Maske, sondern aus einer Pauschale von insgesamt 491,4 Millionen Euro honoriert werden.
2,83 Euro pro Rx-Packung
Die Höhe der Auszahlung pro Apotheke richtet sich dabei gemäß der Verordnung nach der Gesamt-Rx-Packungsanzahl, die die jeweilige Apotheke im dritten Quartal dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands gemeldet hat. Der NNF hat inzwischen einen aktualisierten Circa-Verteilungsschlüssel in Höhe von 2,825858034 Euro pro Rx-Packung bekannt gegeben (bisher war von 2,50 Euro die Rede gewesen), mit dem sich die Inhaber ihre Auszahlung errechnen können. Ab dem 6. Januar 2021 soll dann die tatsächliche Abgabemenge an Masken mit 6 Euro pro Stück vergütet werden.
Welche Apotheken sind anspruchsberechtigt?
Der NNF gab Ende vergangener Woche bekannt, dass die Apotheken noch vor Weihnachten mit der Auszahlung ihrer Pauschale rechnen können. Anspruchsberechtigte Apotheken sind demnach alle inländischen öffentlichen Apotheken inklusive Filialapotheken, die zwischen dem 15. Dezember 2020 und dem 6. Januar 2021 nicht dauerhaft geschlossen waren. Auch in dieser Zeitspanne neu eröffnete Betriebe werden die Pauschale erhalten. In diesen Fällen wird der NNF die Angaben für das dritte Quartal 2020 schätzen. Eine Hochrechnung findet auch dann statt, wenn die entsprechenden Angaben nicht oder nur unvollständig vorliegen. Der NNF bedient sich zur Ermittlung notwendiger Packungsabgabemengen sogenannter Vergleichsapotheken.
Eine Apotheke, die im Zeitraum zwischen dem 15. Dezember 2020 und 6. Januar 2021 eröffnet oder schließt, erhält die vollständige Masken-Pauschale entsprechend dem festgesetzten Auszahlungsbetrag. Ein Inhaberwechsel ist übrigens für das Prozedere der Auszahlung irrelevant, da die Pauschale nur einmalig geltend gemacht werden kann.
Der NNF wird für die Abwicklung der Auszahlung eine Abwicklungsgebühr in Höhe von 15 Euro einmalig pro Apotheke abziehen. „Noch vor den Festtagen“ können die Apotheken mit der Auszahlung rechnen. |
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