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Gesundheitspolitik
Kein Verständnis fürs Belegesammeln
FDP-Politiker fordert, Apotheken und Versicherte von Bürokratie zu entlasten
Wer sich von der Zuzahlung befreien lassen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: Man kann gleich zu Jahresbeginn die Summe überweisen, die der individuellen Belastungsgrenze entspricht, und somit alle Zuzahlungen auf einmal erledigen. Oder man nutzt die Kundenkarte der Stammapotheke, über welche die geleisteten Zuzahlungen zur Vorlage bei der Kasse ausgedruckt werden können. Nicht zuletzt können Patienten Belege sammeln, bis die Belastungsgrenze erreicht ist, und dann damit die Befreiung beantragen. Diese erkennt die Kasse allerdings nur an, wenn sie mit dem Namen des Versicherten versehen sind.
Die Frage, warum hier oft so viel Aufwand betrieben werden muss, obwohl die Kassen ohnehin alle Daten haben, hat sich auch Andrew Ullmann, Obmann der FDP-Fraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestages, gestellt. Aufmerksam auf das Thema wurde er durch die Berichterstattung von DAZ.online, die eigentlich damit begann, welche Datenschutzregeln im Hinblick auf die neue Bonpflicht zu beachten sind. Dazu kam seitens der Apothekerkammer Berlin der Rat, auf personalisierte Belege zu verzichten. Auch wenn Kunden diese zur Vorlage bei der Kasse wünschen – denn es gebe gar keine Grundlage, nach der die Kassen solche Belege einfordern könnten.
Ullmann wollte daraufhin von der Bundesregierung wissen, ob möglicherweise die Regelungen zum Sozialdatenschutz einer Verwendung der Abrechnungsdaten zur Feststellung der im Laufe eines Jahres geleisteten Zuzahlungen im Wege stehen oder ob es – sollte das nicht der Fall sein – andere Gründe gibt.
Die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigt: Dort hat man keine sozialdatenschutzrechtlichen Bedenken, wenn Kassen Abrechnungsdaten zur Feststellung der im Laufe eines Jahres geleisteten Zuzahlungen der jeweiligen Versicherten verwenden. Begründet wird dies damit, dass sie nach dem SGB V Sozialdaten erheben und speichern dürfen, um den Zuzahlungsstatus zu bestimmen und die Belastungsgrenze zu ermitteln – dann dürften sie diese auch verarbeiten und nutzen. Das BMG verweist aber auch darauf, dass die Kassen nur zeitverzögert und mit einem entsprechenden Verwaltungsaufwand ermitteln können, welche Zuzahlungen einzelne Versicherte gezahlt haben. Demgegenüber bewege sich der Aufwand für die Versicherten für einen Beleg-Nachweis im zumutbaren Rahmen – zumal den Patienten diese Belege ohnehin vorlägen.
Dass die Bundesregierung auf einen Verwaltungsaufwand für die Kassen und einen Zeitverzug abstellt, während der Aufwand für die Versicherten als zumutbar bewertet werde, ist für den Mediziner Ullmann nicht nachvollziehbar. In einer Pressemitteilung erklärt er: „Das Sammeln von Zuzahlungsbelegen ist von gestern. Den Apotheken und anderen Leistungsbringern sowie den nicht selten chronisch kranken Patienten und ihren Angehörigen werden seit Jahren ohne triftigen Grund eine massive Papierbürokratie und das Nachweisrisiko bei Zuzahlungen aufgebürdet.“ Ullmann fordert, dass auch die gesetzlichen Kassen die Digitalisierung endlich zum Wohle der Versicherten nutzen müssen. Anhand der Abrechnungsdaten, die den Krankenkassen vorliegen, könnten heute die Zuzahlungsbefreiungen automatisiert geprüft und entsprechende Befreiungen erstellt werden. |
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