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Pandemie Spezial
Die Krise meistern
Wie lässt sich der Apothekenbetrieb erfolgreich und sicher aufrechterhalten?
Regelmäßige Besprechungen und Informationen – am besten virtuell oder per Rundläufer
Täglich sollte sich der Apothekenleiter ein Lagebild verschaffen und es im Team kommunizieren. Hierzu zählen einerseits interne Kennzahlen wie Lagerbestände, Personalausfall, Schul- und Kitaschließungen im Umkreis, Lieferfähigkeit des Großhandels. Andererseits geht es auch um externe Faktoren, wie z. B. die aktuellen Meldungen über die Ausbreitung der Infektion, vor allem im eigenen Landkreis bzw. in der eigenen Stadt. Hinzu kommen die Informationen der Apothekerkammern und -verbände. Hierzu sollten im Vorfeld Listen mit Kontaktdaten bzw. Internetadressen der relevanten Informationsmedien angelegt werden. Wichtig ist auch zu prüfen, inwiefern sich die Serviceleistungen der Banken verändern. So kann es vorkommen, dass nicht mehr ausreichend und regelmäßig Wechselgeld den Geschäften zur Verfügung gestellt werden kann. Dann sollten ausreichende Geldbestände in der Apotheke zur Verfügung stehen oder auf elektronische Zahlungsmöglichkeiten ausgewichen werden.
Versorgung des Personals
Um zu vermeiden, dass das Personal die Pausenzeiten außerhalb der Apothekenräumlichkeiten verbringen muss (z. B. Nutzung von Kantinen und Gaststätten in der Umgebung), sollte ein entsprechendes Versorgungsangebot zur Verfügung gestellt. Außerdem kann die Möglichkeit bestehen, dass Mitarbeiter in den Apothekenräumlichkeiten selbst oder in unmittelbarer Umgebung übernachten müssen.
Personaleinsatz
Mit dem Einverständnis eines jeden Teammitglieds sollten Listen mit Adressen und Telefonnummern aller Mitarbeiter für alle einsehbar sein. Alle Mitarbeiter (auch die Apothekenleitung) sollten ihre Erreichbarkeiten per Telefon oder Messenger-Dienste sicherstellen, damit Meldeketten funktionieren. Während einer Naturkatastrophe oder einer Epidemie/Pandemie muss jederzeit damit gerechnet werden, dass es Sperrzonen, Ausgangssperren, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr oder auf anderen Verkehrswegen geben kann. Dagegen wird es zu einer erhöhten Kundenfrequenz und -zahl kommen. Daher muss eine Mindestbesetzung an Personal für die Apotheke definiert werden und eine Regelung getroffen werden, was passiert, wenn der Apothekenleiter oder weitere Mitarbeiter des approbierten und Assistenzpersonals ausfällt. Frühzeitig sollte an entsprechende Bescheinigungen für die Notbetreuungen in Kita oder Schule gedacht werden. Sofern Ausgangsrestriktionen greifen, müssen Arbeitnehmer entsprechende Bescheinigungen bei sich führen, um den jeweiligen Arbeitsplatz erreichen zu können.
Apothekenmitarbeiter gehören zwar zu den systemrelevanten Berufen, doch es besteht auch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter, die ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz tätig sind oder als Reservisten dienen, bei einer Verschärfung der Lage anderweitig eingesetzt werden müssen und im Apothekenbetrieb dann fehlen. Auch die Stellvertretung der Apothekenleitung muss geklärt werden, damit die Fortführung des Betriebs auch bei einem Ausfall der Leitung gewährleistet werden kann.
Denkbar wäre auch – bei ausreichenden Personalressourcen –, ein rotierendes System von einem auf den nächsten Tag einzurichten, um möglichst wenige Berührungspunkte untereinander zu schaffen und so das Infektionsrisiko zu minimieren. Sollte ein Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden, wären nur die Kollegen des einen Teams mit betroffen. Das andere Team könnte dann weiterarbeiten. In jedem Fall sind strikte Bereichstrennungen (HV-, Backoffice-, Botendienst- und Reinigungspersonal) der wirksamste Schutz in einem Betrieb – sowohl während der Arbeit als auch in den Pausenzeiten. Auch Home-Office wäre bei administrativen Aufgaben möglich.
Notdienste könnten verstärkt in Anspruch genommen werden. Daher sollte zusätzliches Personal (neben Apothekern auch PTA) eingesetzt werden und für ausreichende Ruhemöglichkeiten gesorgt werden.
Entsprechend Einstufung des SARS-CoV-2-Virus in Risikogruppe 3 (vorläufige Einstufung gemäß Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe, ABAS, vom 19.02.20) müssen Schwangere und Stillende gemäß Mutterschutzgesetz sowie Jugendliche (z. B. als Praktikanten oder Boten) gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz von einer Beschäftigung befreit werden.
Öffnungszeiten
Immer dann, wenn durch die Ausbreitung einer Infektionskrankheit die Gesundheit der Bevölkerung auf dem Spiel steht, beobachtet man eine immense Nachfrage in Apotheken und anderen Einzelhandelsgeschäften nach Produkten wie Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung. Nach dieser Phase kann die Nachfrage sinken, weil es zu einer Angebotsverknappung kommt oder das öffentliche Leben durch das Einrichten von Sperrzonen, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen deutlich eingeschränkt ist. Dieser Dynamik muss man nicht nur den Personaleinsatz anpassen, sondern unter Umständen auch die Öffnungszeiten der Apotheke. Einerseits können einzelne Bundesländer die Ladenschlussgesetze lockern und Einzelhändlern es freistellen, ob sie ihre Geschäfte in dieser Phase auch sonn- und feiertags öffnen. Andererseits können die Kammern die Präsenzpflicht und Kernbetriebszeiten lockern und auch kürzere Öffnungszeiten bei den Apotheken zulassen.
Aus Sicht des jeweiligen Betriebs muss daran gedacht werden, dass Mitarbeiter (krankheitsbedingt) ausfallen werden oder sich nach Kita- und Schulschließungen um Kinder kümmern müssen. Kürzere Öffnungszeiten bedeuten mehr Ruhezeit für das Personal.
Warenwirtschaft, Lieferverpflichtungen und Botendienst
Die Bestände an Rx- und OTC-Arzneimitteln sollten engmaschig kontrolliert werden und mindestens einmal täglich an die Abgaben des Vortages angepasst werden. Je nach Liefersituation und offiziellen Empfehlungen können sich sehr schnell Versorgungsengpässe ergeben. Ein „Hamstern“ sollte auch in der Warenwirtschaft der Apotheke nicht durchgeführt werden.
Sofern Lieferverpflichtungen gegenüber Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Rettungsdiensten bestehen, sind diese prioritär zu planen. Hier sind ggf. veränderte Abrufraten aufgrund des Krankheitsbildes zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, täglich im Rahmen des Lagebildes auch eine Abstimmung mit den Verantwortlichen durchzuführen, denn die Apotheken werden auch in den Notfallplänen der jeweiligen Einrichtungen etabliert sein.
Einschränkungen durch Sperrzonen, Ausgangssperren oder Quarantänemaßnahmen führen zwangsläufig dazu, dass sich die Bevölkerung auf anderen Wegen mit Waren versorgt. Vorbestellmöglichkeiten per Telefon oder online können in den Apotheken zunehmen, genauso wie der Wunsch und der Bedarf nach Botendiensten. Daher sollte täglich neu überprüft werden, ob die Belieferungsfrequenz und die Personaldichte für den Botendienst noch stimmt. Mindeststandard sollten die kontaktlose Übergabe sein sowie die Nutzung von medizinischen Einmalhandschuhen z. B. bei der Entgegennahme von Rezepten. Die Handschuhe sind nach jedem Botenvorgang zu wechseln.
Schutzmaßnahmen im HV-Bereich
Manche Schreinerbetriebe und Apothekeneinrichter melden, dass Plexiglasscheiben mittlerweile nur schwer bis gar nicht mehr verfügbar sind. Zu groß war offensichtlich die Nachfrage aus den Apotheken nach Schutzmaßnahmen im HV-Bereich aus diesem Material. Ähnliche Barrieren findet man mittlerweile im Supermarktbereich an den Kassen. Zum Teil kommen auch Folien zum Einsatz. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für die Mitarbeiter im HV-Bereich Gesichtsvisiere einzusetzen. Diese bieten einen größeren Schutz als nur Schutzbrillen und sollten regelmäßig desinfiziert werden. Je nach eingesetztem Material sind die empfohlenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen umzusetzen, damit die Oberfläche nicht beschädigt wird.
Lüftungs- und Klimaanlagen können dazu führen, dass sich Erreger durch die ganze Apotheke ausbreiten. Daher sollten sowohl Lüftungs- als auch Klimaanlagen möglichst ausgeschaltet werden. Eine regelmäßige Raumbelüftung sollte planmäßig in allen Bereichen der Apotheke erfolgen.
Das Apothekenpersonal sollte jederzeit Zugriff auf Masken, Schutzhandschuhe und Schutzbrillen haben, sollte es zu einem Kontakt mit infizierten Personen kommen (müssen). Für den regelmäßigen Einsatz im Handverkauf werden persönliche Händedesinfektionsmittel oder Direktspender empfohlen.
Sofern Bestände der persönlichen Schutzausrüstung aufgebraucht bzw. nicht mehr zu beschaffen sind, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu kann die Versorgung durch die Notdienstklappe als ulitma ratio dienen. Zuvor können jedoch auch weitere Maßnahmen zum Abstandhalten und Abschirmen des Personals im HV-Bereich zum Einsatz kommen, ggf. ist der Einsatz von sogenannten Ferngreifern zu prüfen. Damit kann die Annahme und Übergabe von Produkten, Rezepten und Zahlungsmitteln mit einem sehr großen Abstand erfolgen.
Atemschutz
Laut BAK wird ein Mund-Nasen-Schutz bei generellen Tätigkeiten mit Patientenkontakt empfohlen. Es soll keine Evidenz dafür geben, dass eine partikelfiltrierende Halbmaske (FFP2) wirksamer vor der Coronaviren-Übertragung schützt. Beim Einsatz des Mund-Nasen-Schutzes appelliert das Robert Koch-Institut an einen Ressourcen-schonenden Einsatz. Die Tragedauer entspricht maximal acht Stunden, also einem durchschnittlichen Arbeitstag. Bei Durchfeuchtung muss der Mund-Nasen-Schutz sofort gewechselt werden. Bei FFP2-Masken mit Ausatmungsventil sollte eine Tragedauer von maximal zwei Stunden berücksichtigt werden, mit anschließenden 30 Minuten Pause. Mehr als sechs Stunden am Tag sollten Mitarbeiter nicht mit FFP2-Masken arbeiten. Nach Absetzen an die Händedesinfektion denken und den Mund-Nasen-Schutz direkt sowie sicher entsorgen. Je nach Maskentyp müssen pro Mitarbeiter und pro Tag zwei bis vier Exemplare eingesetzt werden.
Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe sollten möglichst nur auf trockener, sauberer Haut getragen werden. Wichtig ist, dass alle Größen berücksichtigt werden, weil ein korrekter Sitz der Schutzhandschuhe die Verwendung erleichtert. Das generelle Tragen von Schutzhandschuhen bei Tätigkeiten in der Offizin empfiehlt die BAK nicht. Die maximale Tragedauer beträgt etwa zwei Stunden pro Tag, ggf. sollte sich das Personal mit den Tätigkeiten, bei der Schutzhandschuhe benötigt werden, abwechseln. Bei längeren Tragezeiten als zehn Minuten können Schutzhandschuhe mit einer Baumwoll-Innenbeschichtung verwendet werden oder Baumwollhandschuhe separat untergezogen werden.
Für Reinigungs- und Flächendesinfektionsmaßnahmen sind medizinische Einmalhandschuhe nicht geeignet. Hierfür stehen chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 oder Haushaltshandschuhe zur Verfügung. Ein verlängerter Schaft verhindert das Zurücklaufen von kontaminierter Desinfektions- oder Reinigungsflüssigkeit unter den Handschuh auf die Haut. Der Kontakt mit der Außenseite der Handschuhe sollte möglichst vermieden werden. Nach dem Gebrauch sollten medizinische Einmalhandschuhe sicher entsorgt und chemikalienbeständige Schutzhandschuhe bzw. Haushaltshandschuhe getrocknet werden.
Schutzkleidung
Arbeitskittel aus Textil oder zum Einmalgebrauch dienen zum Bedecken der Haut und Privatkleidung. Die Kittel sollten nach erfolgter Kontamination gewechselt werden. Arbeitskittel aus Textil werden bei mindestens 60 °C gewaschen. In Räumlichkeiten, in denen sich das Personal umzieht, sollte es getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeits-/Schutzkleidung und Privatkleidung geben, damit ein direkter Kontakt vermieden wird. Pausen- und Sozialräume sollten mit der Arbeits-/Schutzkleidung nicht betreten werden.
Allgemeine Hygieneregeln
Händegeben, Anhusten und Anniesen sollten vermieden werden. Husten und Niesen erfolgt in die Ellenbeuge. Ins Gesicht fassen nur nach ausreichender Händereinigung und -desinfektion. Zum Naseputzen sollten möglichst Einmaltaschentücher verwendet werden und nach Gebrauch in einen Abfallbehälter mit Deckel und Plastiktüte entsorgt werden. Räumlichkeiten (Offizin, Backoffice, Pausen- und Sozialräume) sollten regelmäßig und intensiv durchgelüftet werden. Je nach Größe und Grundriss der Offizin wird nur eine begrenzte Anzahl von Kunden (Abstand zueinander und zum Apothekenpersonal mindestens 1,50 Meter) in die Apotheke gelassen. Dazu kann ein Personenleitsystem dienen, beispielsweise durch Markierungen auf dem Boden. Um Kontakte zu möglicherweise erkrankten Personen zu vermeiden, sollte der Botendienst ausgeweitet werden.
Händedesinfektion
Schmuck an Händen und Unterarmen, wie Uhren oder Ringe, müssen vor der Tätigkeit – am besten am Beginn des Arbeitstages – abgelegt werden. Immer dann die möglichst trockenen Hände desinfizieren, wenn ein direkter Kontakt mit erkrankten Patienten oder Verdachtsfällen oder mit kontaminierten Gegenständen (Geld, Rezept, Taschentücher) bestand. Darüber hinaus sollten die Hände vor der Nahrungsaufnahme sowie nach Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes desinfiziert werden. Die Hände sollten stets vollständig mit Desinfektionsmittel benetzt sein, ausreichend viel Desinfektionsmittel sollte zum Einsatz kommen und die Haut sollte während der vorgeschriebenen Einwirkzeit feucht gehalten werden. Für den regelmäßigen Einsatz im Handverkauf werden persönliche Händedesinfektionsmittel oder Direktspender empfohlen.
Regeln für Kunden
Kunden sollten durch Aushänge in Schaufenstern oder im Eingangsbereich der Apotheke auf die Krankheitssymptome und Verhaltensregeln sensibilisiert werden. Erkrankte Kunden sollten das Betreten der Apotheke möglichst vermeiden oder in einen besonderen Bereich gelenkt werden. Schon am Eingang kann auf ausverkaufte Produkte allgemein hingewiesen werden. Das Apothekenpersonal ist im Rahmen des Hausrechts allen Kunden gegenüber weisungsbefugt. Je nach Größe und Grundriss der Offizin sollte nur eine begrenzte Anzahl von Kunden (Abstand zueinander mindestens 1,50 Meter) in die Apotheke gelassen werden. Dazu kann ein Personenleitsystem dienen, beispielsweise durch Markierungen auf dem Boden. Als alternative Kommunikationswege eignen sich Telefon, E-Mail oder Messenger-Dienste. Der Botendienst sollte ausgeweitet werden.
Flächendesinfektion
Türgriffe, Nachtdienstklingel und -schalter, HV-Tisch oder Broschüren-/Warenaufsteller im HV-Bereich und andere Gegenstände bzw. Flächen, die häufig in Kontakt mit Kunden kommen, sollten regelmäßig desinfiziert werden, d. h. mindestens arbeitstäglich und nach Bedarf. Für die Desinfektion kleinerer Flächen, die nach Patientenkontakt kontaminiert sind oder bei denen der Verdacht auf Kontamination besteht, eignen sich mit alkoholischem Desinfektionsmittel getränkte Tücher. In schneller Folge und mit mechanischem Druck werden die Flächen gründlich benetzt und abgewischt. Anschließend Flächen bzw. Gegenstände vollständig trocknen lassen. Es empfiehlt sich, den HV-Tisch abschnittsweise zu desinfizieren und diese Bereiche vorübergehend für die Benutzung zu sperren.
Die Reinigung des Fußbodens in der Offizin oder in den Räumlichkeiten, in denen sich das Personal umzieht, ist dagegen täglich ausreichend. Die zusätzlich notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollten im Reinigungs- und Desinfektionsplan ergänzend berücksichtigt werden.
Abstimmen und Netzwerken mit Ärzten, anderen Apotheken und Krankenhäusern
Der Kontakt zu den Verordnern im Umkreis ist gerade im Fall einer dynamischen Lage einer Epidemie/Pandemie sehr wichtig, um die Ressourcen optimal anzupassen. Es ist möglich, dass Fachärzte ihren Praxisbetrieb einstellen und zur allgemeinmedizinischen Akutversorgung herangezogen werden. Dadurch kann sich das Verordnungsverhalten schlagartig verändern.
In einer Ausnahmesituation sollte der Versorgungsauftrag vor dem Wettbewerb stehen. Durch eine örtliche Netzwerkbildung zwischen Apotheken können unnötige Patientenbewegungen bei Lieferengpässen vermieden werden. Gleichzeitig können Aufgaben, wie die Herstellung von Desinfektionsmitteln, auf mehrere Schultern verlagert werden.
Auch sollte ein Informationsaustausch mit den Krankenhausapotheken im Umfeld erfolgen, um ggf. auch von dort Lagemeldungen zu erhalten oder Standardmedikationen z. B. im Bereich der Ambulanz abzustimmen.
Absprachen mit dem Großhandel
Der wichtigste Lieferant der Apotheke ist der pharmazeutische Großhandel – auch in Krisenzeiten. Von den Belieferungen durch den Großhandel hängt der Apothekenbetrieb ab. Sollte es zu Lieferschwierigkeiten kommen oder zu einem vollständigen Ausfall, wird die Apotheke ihren Betrieb und damit die Versorgung der unmittelbaren Bevölkerung nicht mehr gewährleisten können. Es wird empfohlen, dass sich Apotheken bereits relativ früh mit ihren Haupt- und Zweitlieferanten in Verbindung setzen und über eine mögliche Reduzierung der Belieferungsfrequenzen zu sprechen bei gleichzeitig erhöhter Bestellmenge. Die Übergabe der Waren sollte konsequent kontaktlos erfolgen, am besten über Schleusen oder andere Abstellbereiche. Notwendige Unterschriften (z. B. BtM-Belege) sollten nur mit eigenen Stiften bzw. unter Verwendung von Handschuhen erfolgen.
Zu überprüfen und abzustimmen sind außerdem alternative Kommunikationswege für Bestellungen.
Kontakt zu Aufsichtsbehörden, Energieversorgern und Hilfsorganisationen
Waren es am Anfang der Corona-Krise die regulatorischen Anforderungen an die Desinfektionsmittelherstellung, können sich im weiteren Verlauf auch weitere und andere fachspezifische Fragestellungen an die Kammern, Verbände und Aufsichtsbehörden ergeben. Der Worst-Case-Fall wäre die Verkürzung der Öffnungszeiten bzw. die Schließung der Apotheke, weil der Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dazu sollten die jeweiligen Kontaktdaten für alle im Team bekannt und griffbereit sein.
Eine kontinuierliche Stromversorgung ist für den Betrieb einer Apotheke extrem wichtig. Sollte es seitens des Energieversorgers zu Engpässen kommen, muss die Rolle der Apotheke als Kritische Infrastruktur gegenüber dem Versorger kommuniziert werden. Auch diese Kontaktdaten sollten im Team bekannt und griffbereit sein.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die lokalen Sicherheitsbehörden und Hilfsorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsorganisationen, THW, Bundeswehreinrichtungen) und initiieren Sie möglichst frühzeitig eine Kontaktaufnahme. Wenn im Krisenfall die vorhandene Logistik und Versorgung beeinträchtigt ist, werden die Hilfsorganisationen eine wichtige Rolle bei der Versorgung spielen. Schnell kann es im Tagesgeschäft auch zu bedrohlichen und eskalierenden Situationen kommen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der örtlichen Polizei ist daher sinnvoll, um besser wahrgenommen zu werden und im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten.
Passierschein im Falle einer Ausgangssperre
Diese Vorlage finden Sie auch auf DAZ.online: Geben Sie in das Suchfeld den Webcode R7LX2 ein.
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