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Neue KfW-Schnellkredite ohne Kreditprüfungen

Bund schließt Förderungslücke für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten

tmb | Das bisher beschlossene wirtschaftliche Hilfsprogramm der Bundesregierung zur Corona-Krise bietet insbesondere Zuschüsse für kleine Unternehmen und Kredite mit 90 Prozent staatlichen Bürgschaften, eher für größere Unternehmen. Dazwischen wurde zunehmend eine Förderungslücke erkennbar. Mittelständische Unternehmen sollen nun neue KfW-Schnellkredite mit 100-prozentiger Haftung durch den Bund erhalten.
Foto: imago images / Hannelore Förster

Eine der wichtigsten Institute zur Vergabe von Krediten in der Corona-Pandemie ist die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – dieses Plakat befindet sich aktuell unmittelbar vor dem Sitz der KfW in Frankfurt.

Aus mittelständischen Unternehmen wurde berichtet, dass ihre Hausbanken die vorgesehenen Kredite nicht gewähren, weil eine Haftungslücke von 10 Prozent besteht und die weitere Aussicht wegen der Pandemie unsicher ist. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte dazu mehrfach erklärt, es gehe doch gerade darum diese Unsicherheit zu überwinden.

Nun hat die Bundesregierung mit einem weiteren Kreditprogramm auf dieses Problem reagiert. Gemäß einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) führt die Bundesregierung KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Die Grundlage dafür bilde der am 3. April von der EU-Kommission veröffentlichte angepasste Beihilferahmen. Dabei übernimmt der Staat die Kreditrisiken zu 100 Prozent.

Der KfW-Vorsitzende Dr. Günther Bräunig erklärt dazu: „Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen.“ Es werde mit sehr vielen Anträgen gerechnet. Die KfW werde zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen. Ansprechpartner für diese Kredite sind demnach weiterhin die Banken und Sparkassen.

Was sind die Voraussetzungen?

Gemäß der Pressemitteilung wenden sich die neuen KfW-Schnellkredite an Unternehmen, die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der vorigen drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Die Unternehmen müssten mehr als zehn Beschäftigte haben, mindestens seit dem 1. Januar 2019 tätig sein und sie dürften am Jahresende 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein. Das Kreditvolumen betrage höchstens drei Monatsumsätze des Jahres 2019 und maximal 500.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten oder bis zu 800.000 Euro bei mehr Mitarbeitern. Der Kredit laufe zehn Jahre bei 3 Prozent Zinsen. Die Bank erhalte eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent durch die KfW, sodass der Kredit ohne Risikoprüfung bewilligt werden könne. Gemäß der Pressemitteilung könne das Programm nach der Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Für Apotheken dürfte das Programm wohl primär relevant sein, falls die Apotheke wegen eines Quarantänefalls geschlossen wird. |

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