DAZ aktuell

Alternative Formate mit neuem Namen?

Kontroverse Positionen zu virtuellem Apothekertag

tmb/eda | War die Absage des Deutschen Apothekertages (DAT) unvermeidbar oder eher ungeschickt? ­Dazu gehen die Meinungen auch unter den Vertretern der ABDA-­Organisationen auseinander. Die Kontroverse lässt sich auf die Frage zuspitzen, ob alternative Online-Formate als virtueller Apothekertag oder unter ganz anderen Bezeichnungen vermarktet werden sollten und was dies für die Berufspolitik bringen würde.

Vergütung ist nicht einzusehen


Foto: GKV-Spitzenverband

Wie die ABDA hat auch der GKV-Spitzenverband Stellung zum Entwurf für eine SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung genommen. Und er hat einige Kritikpunkte an diesem Entwurf. So sehen die Kassen nicht ein, warum sie den Botendienst generell mit fünf Euro pro Lieferort vergüten sollen. Eine gesonderte Vergütung sei als Regelfall nicht notwendig, schreibt der GKV-Spitzenverband. Nur in bestimmten Ausnahmefällen wie einer angeordneten Quarantäne sei eine Vergütung des Botendienstes nachvollziehbar. Allerdings wollen die Kassen dafür dann auch nicht fünf Euro bezahlen, sondern lediglich zwei. Sollten die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums ohne Änderung umgesetzt werden und Apotheken den Botendienst in 50 Prozent aller Fälle einsetzen, befürchten die Kassen bei einer Vergütung von 5 Euro zzgl. 0,95 Euro Umsatzsteuer pro Botendienst monatlich zusätzliche Ausgaben in Höhe von circa 120 Millionen Euro. Das wären knapp 1,5 Milliarden Euro bis zum 31. März 2021, dem Zeitpunkt, an dem die Verordnung spätestens außer Kraft treten soll. Diese maximale Frist hält der Verband ohnehin für zu lange, er schlägt den 30. September 2020 vor. |

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