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DAZ aktuell
Apotheker fordern Friedenspflicht
Abrechnung von Cannabis
In einer neuen Anlage 10 zur Hilfstaxe ist eine neue Preisbildung für Cannabis-Produkte festgelegt, die in Apotheken als Arzneidrogen abgegeben oder zu Rezepturarzneimitteln verarbeitet werden. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe sollen die Ausgaben der GKV für medizinisches Cannabis damit um jährlich 25 Millionen Euro gesenkt werden. Die neuen Preise gelten rückwirkend ab dem 1. März. Nun hat sich der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) zu der Regelung geäußert. Der VCA begrüßt grundsätzlich, dass es zu einer Einigung gekommen ist. Das Einsparziel für die GKV werde erreicht. Kritisch sieht der VCA jedoch die rückwirkende Gültigkeit zum 1. März. Dies treffe die Apotheken zu einem Zeitpunkt, an dem alle ihre Ressourcen auf die Bewältigung der Corona-Pandemie ausgerichtet seien. Die Apotheken hätten sich nicht aktiv auf die neue Regelung vorbereiten können und würden nun eine Retaxierungswelle erwarten, „die einen zusätzlichen erheblichen Mehraufwand bei den Apotheken verursachen wird“. Angesichts dieser Situation fordert der VCA eine Friedenspflicht für Retaxationen bis zum 1. Juli 2020. |
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