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Pandemie Spezial
Leben mit dem Virus ... und mit Grundrechten
Eine kommentierende Analyse von DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn
Während viele Beiträge zur Corona-Pandemie entweder die naturwissenschaftliche oder die politische Seite betrachten, sollen in der folgenden Analyse beide Ansätze verbunden werden. So werden Überlegungen zu den epidemiologischen Zielgrößen und zu den pharmazeutischen Optionen mit einem Plädoyer für die Wahrung der Grundrechte verknüpft.
Die Mathematik in den vielen Modellrechnungen zur Pandemie besticht durch ihre scheinbare Objektivität und lässt dabei oft vergessen, dass jedes Modell von Annahmen abhängt. Da diese bei einem neuen Virus besonders unsicher sind, gilt das für die Ergebnisse der Modelle umso mehr. Außerdem ist zu bedenken, welche epidemiologische Kenngröße in welcher Phase der Pandemie relevant ist. Anfang März ging es primär um das exponentielle Wachstum, das unbedingt durchbrochen werden musste. Obwohl die Erfahrung lehrt, dass exponentielles Wachstum niemals lange andauert, waren die Szenarien beängstigend. Dies begründete die beispiellosen Einschränkungen der Freiheitsrechte.
Doch das Ziel, die Kurve der Infektionen abzuflachen, um langsam eine Herdenimmunität aufzubauen, war nicht überzeugend. Denn das würde bei einer noch vertretbaren Zahl akut Erkrankter viele Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern. Dabei ist zudem unsicher, wie lange die so erworbene Immunität überhaupt anhält.
Von der Verdopplungszeit zur Zahl der Neuinfizierten
Als sich das Wachstum abflachte, wurde die Verdopplungszeit zur neuen Orientierungsgröße. Diese Zeit gibt an, wie schnell sich die Zahl der positiv Getesteten verdoppelt. Als diese Zeit bei 3 Tagen lag, galten 10 oder besser 14 Tage als erstrebenswert. Als diese Werte erreicht waren, wurde an den Maßnahmen jedoch nichts geändert. Die Verdopplungszeit bezieht sich auf die Zahl der jemals positiv Getesteten. Für diese Personengruppe lässt sich immer eine Verdopplungszeit berechnen, weil sie kumulativ ermittelt wird und darum immer wächst. Für das Infektionsgeschehen relevant sind aber die jeweils Erkrankten. Diese Zahl sinkt, sobald täglich mehr Menschen genesen als neu erkranken. Aus einer abnehmenden Größe lässt sich aber keine Verdopplungszeit ermitteln. Damit wanderte die Aufmerksamkeit zur effektiven Reproduktionszahl R, also zur durchschnittlichen Zahl an Menschen, die ein Infizierter ansteckt. Diese muss unter 1,0 liegen, damit eine Epidemie irgendwann endet. Da R jedoch schwankt und regional sehr unterschiedlich sein kann, sind langfristige Hochrechnungen sehr unsicher. Der wahre Wert von R lässt sich ohnehin nicht beobachten und wäre zudem ein Durchschnittswert, aber SARS-CoV-2 hat sich gerade durch die große Spannweite der Ansteckungsrate als besonders schwer berechenbar erwiesen. Um R zu bestimmen, verwendet das Robert Koch-Institut (RKI) ein Modell. Vereinfacht ausgedrückt wird dazu die Zahl der Neuinfizierten der vorigen vier Tage durch die Zahl der Neuinfizierten des davor liegenden Vier-Tages-Zeitraums dividiert. Dahinter steht die Vorstellung, dass Infizierte das Virus innerhalb von vier Tagen nach der eigenen Infektion weitergeben, danach erkennbar erkranken und dann keine weiteren Menschen mehr anstecken. Ein solches Modell auf der Grundlage von Daten, die ihrerseits nur ein verzerrtes Abbild der Realität sind, ist mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. Da es gerade bei diesem Wert sehr auf kleine Unterschiede ankommt, ist er wohl keine solide Grundlage für schwerwiegende Entscheidungen. Aussagekräftiger erscheint die Zahl der täglich neu erkannten Infizierten, aber auch diese Zahl und alle daraus abgeleiteten Größen beziehen sich nur auf die bekannten Fälle. Über die Dunkelziffer wird viel spekuliert.
Die Statistiken beschreiben jedenfalls keine wahren Werte, sondern ein Abbild der Realität. Solange dieses Abbild nach gleichbleibenden Regeln ermittelt wird, kann es Entwicklungen gut beschreiben. Wenn die Teststrategie geändert wird, kann dies allerdings das Bild erheblich verzerren. Wenn künftig alle Patienten mit Erkältungssymptomen getestet werden, dürfte die Zahl der erkannten Neuinfizierten ansteigen. Das wäre dann aber ein Effekt der veränderten Teststrategie und sollte nicht als erneuter Ausbruch gedeutet werden.
Aufgrund solcher Überlegungen wird sogar argumentiert, dass die Zahl der Neuinfizierten schon vor den schärfsten Gegenmaßnahmen gesunken sei. Nach Berechnungen des Regensburger Psychologie-Professors Christof Kuhbandner ergibt sich dies aus den erheblichen Meldeverzögerungen und aus der Ausweitung der Tests, mit denen ein immer größerer Teil der Dunkelziffer aufgedeckt wurde.
Fehlende Kenngröße
Daraufhin stellt sich die Frage, warum das RKI nicht intensiver versucht, die unsicheren Teile ihres Lagebilds durch die geschickte Auswahl geeigneter Kenngrößen besser zu erfassen. Dafür bietet sich insbesondere die Zahl der täglich neu erkannten Infizierten an, die sich nicht aus bereits bekannten Kontakten ergeben. Viele neu Infizierte dürften als Kontaktpersonen unter Quarantäne stehen oder in Heimen leben, in denen schon Infektionen bekannt sind. Solche Infektionen sagen nichts über das Infektionsgeschehen im „normalen“ Alltag aus. Wie sich Schutzmaßnahmen und vor allem deren Lockerungen auswirken, könnten dagegen die „unerwarteten“ Infektionen aus der Alltagswelt zeigen. Diese Zahl könnte auch helfen, die Dunkelziffer abzuschätzen. Denn unabhängig von der Teststrategie ist zu erwarten, dass die behandlungsbedürftig Erkrankten irgendwann erfasst werden. Konsequenterweise müssten die Einschränkungen der Grundrechte für die Allgemeinheit anhand der Zahl der neu Infizierten ohne erkennbare Kontakthistorie gerechtfertigt werden, denn nur diese Zahl bezieht sich auf die Allgemeinheit. Immerhin sollen bei der „Notbremse“ für die Öffnung der Gesellschaft gehäufte Neuinfektionen in einzelnen Einrichtungen berücksichtigt werden. Doch die Zahl der neu Infizierten ohne erkennbare Kontakthistorie wäre schon vor Wochen eine wichtige Kennzahl gewesen.
Nötige Abwägungen
Die bis vor Kurzem unvorstellbaren Grundrechtseinschränkungen wurden mit dem exponentiellen Wachstum begründet. Dennoch wurden nach dem Ende des exponentiellen Wachstums die Beschränkungen mit Blick auf immer wieder andere epidemiologische Größen überwiegend beibehalten und erst Wochen später teilweise gelockert.
Offenbar fiel und fällt es noch immer manchen Politikern und vielen Virologen schwer einzusehen, dass Einschränkungen von Grundrechten verhältnismäßig sein müssen. Solche Einschränkungen können nicht einfach bestehen bleiben, weil irgendetwas davon offenbar gewirkt hat. Nicht die Lockerungen von Beschränkungen müssen begründet werden, sondern deren Beibehaltung.
Der Zweck heiligt die Mittel nicht, sondern der Respekt vor den Grundrechten gebietet, immer wieder neu abzuwägen, welche Maßnahmen zielführend, notwendig und verhältnismäßig sind. Je länger die Einschränkungen dauern, umso wichtiger wird dies. Denn die Schutzwirkungen werden immer geringer, je weniger Menschen infiziert sind. Dagegen wiegen die Grundrechtseinschränkungen immer schwerer, je länger sie andauern. Außerdem geht von den allermeisten Menschen überhaupt keine Gefahr aus, weil sie nicht infiziert sind. Doch während sich die Gefahr aus einer Wahrscheinlichkeitsrechnung mit unsicheren Grundlagen ergibt, ist die Einschränkung der Grundrechte unbestreitbar.
Vor diesem Hintergrund irritiert insbesondere der Umgang mit dem Kontaktverbot. Während das Abstandhalten unter Fremden eher eine lästige Alltagsregel ist, stellt das Verbot des Beisammenseins unter Freunden oder gar Familienmitgliedern eine extreme Einschränkung von Freiheitsrechten dar. Zudem dürfte das Abstandhalten unter Fremden viel wirksamer sein, weil es viel mehr Kontakte verhindert, während es bei den Freunden um eine überschaubare Zahl von Personen geht. Außerdem gibt es viele Hinweise, dass das enge Beisammensein sehr vieler Menschen zu vielen Ansteckungen führt, beispielsweise im Karneval sowie auf Kreuzfahrtschiffen und Flugzeugträgern. Dagegen sind Kleingruppen offenbar nicht entscheidend. Denn in Dänemark waren Treffen von bis zu zehn Personen immer erlaubt und dort wurde die Ausbreitung des Virus ebenso gut wie in Deutschland reduziert.
Daher irritiert, dass Bundeskanzlerin Merkel sich gegen das Treffen von fünf Personen positioniert haben soll, nachdem dies in Sachsen-Anhalt erlaubt wurde. Das Treffen von Personen aus zwei Haushalten ist gegenüber der vorherigen Zweier-Regel ein Vorteil für die Menschen. Doch diese Regel war ohnehin überfällig, denn für die Verbreitung des Virus dürfte es kaum ein Unterschied sein, ob sich die Mitglieder von zwei Haushalten in Zweier-Gruppen oder alle gemeinsam treffen.
Das zähe Ringen zu diesem Thema spricht bei pessimistischer Betrachtung bereits für eine abnehmende Sensibilität für die Einschränkung der Freiheit. Darum sind alle diese Überlegungen auch wichtig mit Blick auf erneute Diskussionen bei einer möglichen zweiten Welle der Pandemie.
Kann das Virus schnell beseitigt werden?
Für den weiteren Umgang mit der Pandemie wird entscheidend sein, welches Ziel erreicht werden soll. Das Virus komplett zu eliminieren, erscheint schon für Deutschland allein schwer vorstellbar und bei wieder stärkerem Grenzverkehr noch unrealistischer. Möglicherweise kann sogar ein Virusreservoir in Katzen oder anderen Tieren entstehen. Dennoch erwecken einige Pläne der Bundesregierung den Eindruck, dass eine komplette Eradikation versucht wird. Denn sie strebt eine Kapazität von bis zu 4,5 Millionen Tests pro Woche an, und in den Gesundheitsämtern soll für jeweils 20.000 Einwohner ein Team mit fünf Mitarbeitern zur Nachverfolgung von Kontakten zur Verfügung stehen. Bei bundesweit 1000 neuen Infizierten pro Tag stünden dann für jeden einzelnen Fall zwanzig Mann-Tage zur Verfügung, um Kontakte zu ermitteln. Es stellt sich die Frage, ob so intensive Nachverfolgungen zielführend sind, wenn es „nur“ um die Eindämmung der Infektion, aber nicht um die Eradikation des Virus gehen kann.
Keine „Normalität“ ohne Grundrechte
Das meist genannte Ziel ist derzeit, die Zeit zu überbrücken, bis ein Impfstoff verfügbar ist. Manche Politiker sprechen von einer „neuen Normalität“ für die Zeit bis dahin. Daraus spricht die wohl naive Vorstellung von Laien, dass ein Impfstoff ein schnelles Ende des Problems garantiert. Doch Apotheker wissen, dass viele Impfstoffe nur einen relativen Schutz bieten und besonders bei Älteren die Immunantwort oft schwach ist. Außerdem müssen aussagekräftige Untersuchungen zur Sicherheit auf längere Zeit angelegt sein und es dauert lange, Milliarden Impfdosen für die ganze Welt zu produzieren. Doch je länger dieses Warten dauert und je weniger Menschen sich noch infizieren, umso weniger werden sich Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen lassen.
Erst recht darf die Einschränkung von Freiheitsrechten niemals als irgendeine Form von „Normalität“ betrachtet werden. Sie kann immer nur eine außergewöhnliche Ausnahme sein. Außerdem muss bedacht werden, welche Perspektive die Welt hätte, wenn sich die erhofften Impfstoffe nur als begrenzt wirksam erweisen. Die Fokussierung auf Impfungen überzeugt damit weder pharmazeutisch noch politisch.
Therapie statt Prophylaxe
Vielleicht bietet die Pharmazie ein besseres Szenario und zugleich ein realistischeres Ziel an. Schneller als ein prophylaktisch wirksamer Impfstoff könnten Therapeutika gefunden werden, die bei rechtzeitigem Einsatz in geeigneter Dosierung mit einer überzeugenden Erfolgsquote schwere Verläufe und vor allem Todesfälle verhindern. Hoffnungsträger sind hier auch monoklonale Antikörper zur passiven Immunisierung oder rekombinantes lösliches ACE2. Das wäre zwar keine hundertprozentige Lösung, wie sie sich Politiker wünschen, aber spätestens eine solche Arzneitherapie würde aus dem neuen Coronavirus ein Risiko wie viele andere machen. Die Politik hat bis zur Corona-Pandemie keine beliebigen finanziellen Mittel für die Gesundheitsinfrastruktur oder gar zur Behandlung bestimmter Krankheiten ausgegeben, sondern sie hat immer die statistischen Folgen für die Gesundheit gegenüber anderen Verwendungen des Geldes abgewogen. Solche Entscheidungen auf einer übergeordneten Ebene dürfen nicht mit den Bemühungen um Lebensrettung im Einzelfall verwechselt werden.
Außerdem leben wir alle unser Leben in dem Wissen um plötzlichen Herztod, Schlaganfall, Herzinfarkt und kurzfristig auftretende tödliche Tumorerkrankungen. Wir steigen in Autos und Flugzeuge und wissen um das Unfallrisiko. Einige Leute rauchen sogar und der Staat verbietet es ihnen nicht. Der Umgang mit solchen Risiken war und ist in freiheitlichen Gesellschaften die Entscheidung jedes Einzelnen. Bei dieser Entscheidung erinnert uns das Coronavirus an die Grenzen der Machbarkeit und an den Wert des Augenblicks.
Dass die Menschen die Kontrolle über Leben und Tod übernehmen wollen, erscheint vermessen. Das ist keine neue Erkenntnis, wird jetzt aber besonders deutlich. Stattdessen sollten wir uns freuen, wenn neue Arzneimittel das Virus ein Stück weit beherrschbarer machen.
Pharmazeutische und politische Perspektiven für das Leben mit dem Virus
Doch auch solange Arzneimittel noch keine großen Erfolge bringen, bleibt zu bedenken, dass das Virus nicht das einzige Lebensrisiko ist. Je länger die Betrachtung reicht, umso wichtiger wird der Blick auf andere Krankheiten, auf Lebenssituationen mit besonderem Bedarf im Gesundheitswesen, auf die sozialen und psychischen Folgen der Corona-Maßnahmen und auf die anderen Grundrechte. Auch durch die Corona-Maßnahmen ging und geht Lebenszeit verloren, die für vieles nicht genutzt werden kann. Für Ältere wiegt dies tendenziell schwerer als für Jüngere. Hinzu kommen die wirtschaftlichen Aspekte. Denn das Geld, das der Staat derzeit ausgibt, muss von den Steuerzahlern künftig verdient werden. Es steht jetzt zur Verfügung, weil das Vertrauen besteht, dass die Wirtschaft auch künftig leistungsfähig bleibt.
Die Bürger haben keinen Anspruch, dass der Staat ihnen jedes Lebensrisiko abnimmt – und der Staat hat kein Recht, ihnen die Entscheidung über ihre Lebensrisiken abzunehmen. Diese Entscheidung können die Menschen nur treffen, wenn sie ihre Grundrechte wahrnehmen können.
Diese Grundrechte sind nicht nur für gute Zeiten gedacht, sondern müssen gerade in schwierigen Zeiten die Grundlage der Gesellschaft sein. Millionen Menschen haben im Laufe der Geschichte ihr Leben dafür gegeben, dass wir diese Rechte wahrnehmen dürfen. |
8 Kommentare
Coronavirus und Grundrechte
von Ewald Gutwin am 17.05.2020 um 16:10 Uhr
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Coronavirus und Grundrechte
von Anja Kühn am 17.05.2020 um 14:26 Uhr
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Leben mir politischen Entscheidungen
von Christina Lammich am 16.05.2020 um 23:32 Uhr
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DANKE!
von Barbara Buschow am 16.05.2020 um 14:58 Uhr
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Bravo!
von Stefan Schwenzer am 16.05.2020 um 12:55 Uhr
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Corona-Artikel
von Gerald Kunz am 16.05.2020 um 12:06 Uhr
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Veröffentlichungen
von Sibylle Schunck am 14.05.2020 um 22:42 Uhr
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Corona und freiheitsrechte
von Schunck Sibylle am 14.05.2020 um 19:11 Uhr
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