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DAZ aktuell
Noch immer kein Geld da
250 Euro für den Botendienst
Ende April ist die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft getreten. Seitdem gelten flexiblere Austauschmöglichkeiten, um Kontakte in der Apotheke so gering wie möglich zu halten. Dabei helfen soll auch die Förderung des Botendienstes. Fünf Euro zuzüglich Mehrwertsteuer können Apotheken derzeit pro Lieferort und Tag abrechnen. Einmalig sollen Apotheken zudem einen Betrag in Höhe von 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erheben können. Damit sollen Apotheken bei der Anschaffung von Materialien unterstützt werden, die notwendig sind, um die Botendienste weiter anzubieten. Die Anschaffungen sollten mittlerweile getätigt sein – auf die Pauschale warten die Apotheken aber noch immer. Der Knackpunkt: Die Details zur Auszahlung mussten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband miteinander vereinbaren. Und das war offenbar nicht ganz so einfach. Nun scheint das Warten aber bald ein Ende zu haben. Ein DAV-Sprecher erklärte auf Nachfrage, dass mittlerweile auf Arbeitsebene eine Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband getroffen wurde. |
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